Wegen Beleidigung und Bedrohung vor Gericht Vorbestrafter Lüner (53) sah sich als Opfer

Beleidigung und Bedrohung: Vorbestrafter Lüner (53) sah sich als Opfer
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Fakten geschaffen: Unmut über seine Ex und über seine ehemalige Vermieterin brachte ein Lüner (53) in Wort und Tat zum Ausdruck. Wegen Sachbeschädigung Bedrohung, Beleidigung und versuchte Nötigung stand er nun vor Gericht – und sah in erster Linie sich als Opfer.

Die Frauen in seinem Leben brachten ihm einfach kein Glück. Die Vermieterin schickte ihm die Kündigung und seine Verflossene brachte ihn ebenfalls zur Weißglut. Also reagierte der Mann aus Lünen – und zwar nachhaltig. Ende 2021 versuchte er, der offenbar noch Sachen holen wollte, das Garagentor und die Tür des Hauses aufzubohren, in dem er einige Jahre gewohnt hatte. Auch beschädigte er bei der Gelegenheit die Überwachungskamera. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 100 Euro.

Zuvor rief er die frühere Vermieterin mehrfach an, titulierte sie unter anderem als Drecksau, Abzockerin und Verbrecherin. Auch kündigte er an, die Tür einzutreten und die Bude einzuschlagen. Ein gutes Jahr später wandte er sich, was deutliche Ansagen betraf, dann an seine Ex-Freundin und drohte der in einer WhatsApp-Nachricht: „Wenn ich Dich in Lünen sehe, bekommst Du direkt einen in die Fresse geklatscht.“

Zwischenfälle, die der 53-Jährige jetzt in seinem Prozess vor dem Amtsgericht gar nicht in Abrede stellte, aber im Wesentlichen als völlig gerechtfertigt sah. Seine ehemalige Vermieterin habe dafür gesorgt, dass er seine restlichen Sachen nicht mehr habe abholen können, dass er vor verschlossener Tür gestanden habe. Auch habe er seine Kaution nicht zurückerhalten. Also sei er zur Tat geschritten, habe das Tor, die Haustür und die Kamera beschädigt.

„Ich war betrunken und ich war total sauer“, betonte er und räumte quasi im nächsten Atemzug auch die Telefonate inklusive Drohung und Beschimpfung ein. Er habe doch schließlich auch Rechte. Ganz ähnlich sah er die Sache, als es um seine frühere Partnerin ging. Sie und ihr Neuer hätten ihn terrorisiert und ihrerseits bedroht. „Ich bin ein impulsiver Mensch. Ich bin eben schnell aufbrausend“, bekundete er und sah das offenbar ein Stück weit als Rechtfertigung für sein Handeln.

Richter Ulrich Oehrle teilte diese Auffassung nicht. Das, was der Lüner getan habe, sei nun mal verboten. „Das geht nicht. Wir sind nicht im Wilden Westen hier. So geht es nicht, so kann man das nicht machen.“ Auch wenn er dreimal Recht habe, dürfe der Angeklagte keine Selbstjustiz ausüben. Für den bereits umfangreich vorbestraften Mann endete die Verhandlung letztlich mit 2000 Euro Geldstrafe und mehr als deutlichen Worten von Strafrichter Oehrle: „Ich hoffe, dass jetzt Schluss ist.“

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