Es klingelt. Vor der Tür stehen fremde Personen. Sie geben sich als Mitarbeiter des Jobcenters aus. Ausweisen können sie sich nicht, verlangen aber 200 Euro – bar auf die Hand. Der Lüner, den die Personen als Opfer ausgemacht haben, ist jedoch skeptisch und reagiert nicht auf die Forderungen.
„Zum Glück hat der Mann im Anschluss direkt unsere Hotline angerufen“, betont die Pressesprecherin des Jobcenters im Kreis Unna, Antonia Mega. „In den meisten Fällen kündigen sich unsere Mitarbeiter an und können sich ausweisen“, weiß sie. „Wir verlangen kein Geld an der Haustür.“
Mega geht von einem Einzelfall aus. Dennoch befürchtet das Jobcenter weitere Betrugsversuche der Täter, deren Anzahl noch nicht bekannt ist. „Wir haben natürlich Angst, dass die Personen ihre Masche woanders ausprobieren“, sagt Mega. „Ich habe das Geschehen deshalb auch der Polizei gemeldet, das ist eine Unverschämtheit.“

Wie man sich vor Betrügern schützen kann
Aber was soll man tun, wenn Personen sich als Jobcenter-Mitarbeiter ausgeben? Ein Tipp von Antonia Mega: wie im Falle des Lüners nicht auf Forderungen eingehen. „Wenn man sich unsicher fühlt, sollte man zuerst nach dem Ausweis der vermeintlichen Jobcenter-Mitarbeiter fragen“, rät Mega. Und wenn dann Bargeld verlangt wird? „Dann sollte man die Tür schließen und unsere zentrale Rufnummer kontaktieren.“
Normalerweise sind es zwei Mitarbeiter, die für das Jobcenter im Außendienst im Einsatz sind, sagt Antonia Mega. „Meistens prüfen die, ob Kunden bestimmte Möbel tatsächlich benötigen oder klären offene Fragen bei der Sachbearbeitung.“ Dabei kann es auch zu unangekündigten Hausbesuchen kommen. „Wenn die Kunden nicht anwesend sind, dann hinterlassen unsere Mitarbeiter eine Telefonnummer im Briefkasten“, erläutert die Jobcentersprecherin. „Aber in den meisten Fällen werden die Termine für Hausbesuche vorher vereinbart.“
Jobcenter-Betrüger kein Einzelfall im Kreis Unna
2022 haben vermeintliche Mitarbeiter des Kreis-Jobcenters in Kamener Flüchtlingsunterkünften Personen mit gefälschten Anschreiben angesprochen. Damit wollten die Täter persönliche Daten, wie etwa die Ausländerzentralregister-Nummer, herausfinden. „Denjenigen, die sich weigerten, die Informationen herauszugeben, wurde mitgeteilt, dass sie keine Geldleistungen durch das Jobcenter erhalten würden“, erklärte das Jobcenter damals auf seiner Webseite.