Lünerin (45) gestattet Ausflug ohne Führerschein und Versicherung Verbotene Fahrt mit Folgen

Lünerin (45) gestattet „Ausflug“: Verbotene Fahrt
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Im Frühsommer 2024 wurde ein Mann in Lünen hinter dem Steuer eines Autos erwischt, das seiner Lebensgefährtin gehörte. Eine heimliche Fahrt, die aufflog und mit der sich gleich beide strafbar machten.

Mit dem VW seiner Freundin befuhr der Mann am Morgen des 23. Mai 2024 unter anderem die Steinstraße. Ihm fehlte der Führerschein, dem Auto fehlte der vorgeschriebene Versicherungsschutz. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - Taten, mit denen er nicht nur sich Ärger einhandelte. Seiner besseren Hälfte wurde nunmehr zur Last gelegt, das Ganze geduldet zu haben.

Bereits vor einigen Monaten saß er auf der Anklagebank, wurde zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt und nahm bei der Gelegenheit die Schuld allein auf sich. Sie habe nichts davon gewusst, dass er ihren Wagen genommen habe. Eine Beteuerung, mit der er ihr Verfahren allerdings nicht verhindern konnte.

Strafbefehl ohne Anhörung

Jetzt hätte sich die 45-Jährige also vor dem Amtsgericht verantworten sollen. Jedoch tat sich bei Aufruf der Sache nichts - und das blieb auch so. Von der angeklagten Lünerin und ihrem als Zeuge geladenen Freund fehlte jede Spur. Unentschuldigt.

Konsequenzen hatte das für beide: Sie wurde in Abwesenheit per Strafbefehl zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt und er erhielt wegen seines Fehlens 150 Euro Ordnungsgeld - ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.