Nach einer Temposünde versuchte ein Mann aus Lünen (50) die Schuld einem anderen in die Schuhe zu schieben. Die falsche Verdächtigung kam ans Licht und brachte ihn jetzt im Amtsgericht Unna auf die Anklagebank.
Am 3. September 2023 tappte er in Unna in eine Radarfalle. Wenig später erhielt er den obligatorischen Anhörungsbogen. Er geriet offenbar in Panik und schrieb den erstbesten Namen auf, der ihm gerade einfiel. Das konnte natürlich nicht gut gehen. Als seine Lüge auffiel, erhielt er die nächste unangenehme Post. Diesmal handelte es sich um einen Strafbefehl. Wegen der falschen Verdächtigung sollte er 1500 Euro Geldstrafe zahlen und erhielt darüber hinaus drei Monate Fahrverbot. Er legte Einspruch ein.
Geringere Geldstrafe
Jetzt wurde der Fall verhandelt und der Verteidiger übernahm das Reden für den Lüner. Der Anwalt beschränkte den Einspruch auf die Frage der Strafhöhe und räumte die Tat im Namen des Angeklagten ein. Er sprach von Stress, Ärger und einem Augenblicksversagen. „Es tut ihm wirklich sehr leid“, betonte der Jurist und fügte hinzu, dass sein Mandant auf den Führerschein angewiesen sei.
Das Geständnis, die glaubhafte Reue, ein vollkommen leeres Strafregister und der Zeitablauf wirkten sich zugunsten des Lüners aus: Seine Geldstrafe wurde auf 300 Euro reduziert. Auch verringerte sich das Fahrverbot von drei Monaten auf einen Monat.