Leere Parkplätze und nach Hause eilende Menschen: Um kurz vor 21 Uhr am 19. April 2021 war nicht viel los auf den Straßen von Lünen – es galt die Ausgangssperre. Nicht alle hatten dafür Verständnis, waren die ständigen Einschränkungen leid. Schließlich hatte die Pandemie die Welt seit Ende 2019 fest im Griff.

Arbeiten erlaubt – feiern verboten
Juristisch gesehen, war es keine Ausgangssperre, sondern es waren Ausgangsbeschränkungen, da es feste Ausnahmeregelungen gab. Doch in den vergangenen drei Jahren haben wir verdrängt, was alles zu beachten war. Die besagte Ausgangssperre galt zwischen neun Uhr abends und fünf Uhr morgens.
Auf die Arbeit hatten die Restriktionen nahezu keine Auswirkungen. Wer außerhalb der Sperrzeiten zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause fuhr, durfte unterwegs sein. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers war nicht notwendig. Bei Kontrollen reichte der Personalausweis und die Angabe des Arbeitgebers aus.
Wer zwischen 21 und fünf Uhr arbeiten musste, der durfte dies auch weiterhin. Lieferdienste fuhren weiterhin bis in die späten Abendstunden, die Öffnungszeiten der Tankstellen blieben weitestgehend unberührt, Fahrschulen durften weiterhin Nachtfahrstunden anbieten.
Privates streng geregelt
Die korrekte Bedeutung der Begriffe „Kernfamilie“ und „unmittelbare Verwandte“ war vor der Pandemie nahezu niemandem bekannt. Der Besuch und die Übernachtung bei Ehegatten oder Lebenspartnern waren erlaubt. Allerdings war der Besuch so zu planen, dass keiner der beiden die Ausgangssperre verletzte.
Wer nach 21 Uhr frische Luft tanken wollte und mit dem Vierbeiner an der Leine vor die Tür trat, war nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Zwar galt die Versorgung von Tieren als Ausnahme, gemeint waren damit aber Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben oder Reitställen. Haustiere – darunter Hunde – sollten vor 21 Uhr ausgeführt werden. Ausnahmen mussten gut begründet werden.
Keine Ausnahmen gab es für die abendliche Joggingrunde, da die Behörden der Aufenthalt im Freien nach 21 Uhr untersagten.
Routine am ersten Kontrolltag
Am 19. April 2021, dem ersten Tag der Ausgangsbeschränkungen, kontrollierten Polizei und Ordnungsamt rund 250 Menschen. Die meisten hätten gute Gründe gehabt, so Matthias Bork, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Ordnung damals.
Ohne guten Grund war an jenem Montagabend Mohamed S. gegen 22.30 Uhr auf Lünens Straßen unterwegs. Das kostete den damaligen Studenten ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.