
© Beate Rottgardt
Lieferstopp von Energie-Discountern trifft Hunderte Haushalte in Lünen
Strom- und Gasverträge
Etliche Strom- und Gasdiscounter haben die Lieferungen an ihre Kunden eingestellt. Davon sind auch Lüner Haushalte betroffen. Die sind jetzt Kunden der Stadtwerke und der Verbraucherzentrale.
Spätestens seit Mitte Dezember vergangenen Jahres geben sich gekündigte Stromkunden bei der Verbraucherzentrale Lünen in der Innenstadt die Klinke in die Hand. Oder aber fragen am Telefon oder auf dem elektronischen Postweg nach Rat. Zu diesem Zeitpunkt stellte der überregional tätige Stromdiscounter Stromio (Kaarst) die Stromlieferung an seine Kunden ein.
Das erklärte die Lüner Verbraucherschützerin Pia Blödow am Donnerstag (6. Januar) im Gespräch mit unserer Redaktion:
„In der Regel wollten die Betroffenen erstmal wissen, wie sie mit dem Vertrag ihres neuen Stromanbieters umgehen sollen.“ Dabei handelt es sich in aller Regel um den örtlichen Stromanbieter.
Neuer Strom- oder Gasanbieter
Wie Pia Blödow weiter sagte, würden die betroffenen Haushalte nämlich vom heimischen Energieversorger, und nicht etwa von Stromio, über die neue Situation und die Preise informiert. Das gelte im Übrigen auch für die gekündigte Kundschaft des Kaarster Gasdiscounters Gas.de.
Dr. Achim Grunenberg, Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen GmbH, teilte der Redaktion auf Anfrage schriftlich mit, dass die Stadtwerke Lünen Kundenzugänge in den Bereichen Strom und Gas nicht nur von Stromio und Gas.de verzeichneten, sondern auch von zahlreichen anderen Anbietern, die die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben.
500 bis 600 Neukunden
Vor dem Hintergrund, dass die Stadtwerke Lünen rund 100.000 Kunden mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser beliefern, fiele die Zahl der über die Discounterpleiten generierten 500 bis 600 Strom- und Erdgasverträge vergleichsweise moderat aus, teilte Stadtwerke-Geschäftsführer Grunenberg weiter mit.
Weitere Fragen zu den Vertragsbedingungen und der Preisgestaltungen beantwortete der Lüner Energiemanager wie folgt:
- Die Kunden werden wie gesetzlich vorgesehen, in den sogenannten Ersatzversorgungstarif jeweils für Strom oder Erdgas aufgenommen. Aus diesem Tarif kann der jeweilige Kunden jederzeit wechseln.
- Kunden die in Ersatzversorgungstarifen aufgenommen werden, werden postalisch informiert. Nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung und die Kunden werden zu gleichen Konditionen in die Grundversorgung überführt.
- Kunden, die durch Insolvenzen, Liefereinstellungen anderer Lieferanten oder Fehler beim Wechselprozess an den jeweiligen Ersatz- bzw. Grundversorger zurückfallen, wurden dort bisher nicht im Portfolio geführt oder bilanziert. Folglich wurden für die Kunden keine entsprechenden Energiemengen beschafft. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der jeweilige Ersatz- bzw. Grundversorger für die entsprechenden neuen Kunden Energiemengen nachkaufen muss.
- Dies geht nur zum aktuellen Preis an der Börse. Preisexplosionen, wie in den letzten Wochen an der Börse ersichtlich wurden, hat es so in Deutschland noch nicht gegeben. Je nach Lieferzeitpunkt und Produkt sind die Preise um bis zu zehn mal so hoch wie in Vergleichszeiträumen der Vorjahre.
- Nachkäufe für Kunden in der Ersatzversorgung sind somit für Grundversorger derartig kostenintensiv, dass es unabdingbar ist, diese Kosten an die entsprechende Kundengruppe weiter zu geben. Hinzu kommt das nicht unerhebliche Mengenrisiko, da die neuen Kunden jederzeit einen neuen Anbieter wählen können.
Schadensersatz einfordern
Für die von den Energiediscountern gekündigten Strom- und Gaskunden wird es nun erstmal teurer. Dennoch rät Verbrauchschützerin Pia Blödow Betroffenen dazu, nicht vorschnell zu handeln: „Wenn der Grundversorgungstarif erträglich ist, sollte die weitere Preisentwicklung an den Märkten abgewartet werden.
Außerdem rät Blödow dazu, von Stromio die Wiederbelieferung und/oder Schadensersatz zu verlangen. „Es ist ja ein Schaden entstanden. Die Schadenersatzforderung ergibt sich aus der Differenz zwischen altem und neuem Strompreis bis zum regulären Vertragsende.“
Die Verbraucherberatung hat für betroffene Stromio-Kunden Musterbriefe ins Netz gestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw.
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
