„Lebenslanges Ebay-Verbot“: Lünerin (23) wegen Betruges verurteilt

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„Lebenslanges Ebay-Verbot“: Lünerin (23) wegen Betruges verurteilt

rnGerichtsprozess

Mehrmals fiel eine junge Frau aus Lünen wegen Betruges im Internet auf. Bis sie vor Gericht landete, dauerte es allerdings. Nun zeigte die 23-Jährige Reue - verurteilt wurde sie trotzdem.

Lünen

, 02.09.2021, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Geldnöte ließen eine junge Frau in Lünen alle Bedenken vergessen. Über eBay zog die 23-Jährige einen Käufer über den Tisch. Nun stand sie wegen Betrugs vor dem Amtsgericht. Nicht zum ersten, aber, wie sie reuig beteuerte, zum letzten Mal.

Im August vergangenen Jahres saß die Frau aus Lünen erstmalig wegen einschlägiger Taten auf der Anklagebank. Der nächste, vergleichbare Prozess folgte im März. Im aktuellen Fall bot sie Ende Mai 2020 eine Armbanduhr der Marke Omega an. Ein Kunde, in der Zwischenzeit offenbar verstorben, hoffte auf ein gutes Geschäft, überwies fast 2200 Euro auf ihr Konto und ging leer aus, da sie gar nicht vorhatte, ihren Part des Geschäfts zu erfüllen.

Gewerbsmäßiger Betrug wurde der 23-Jährigen jetzt in der Verhandlung zur Last gelegt. Bereits beim ersten Wort ihrer Einlassung brach sie in Tränen aus und brachte zum Ausdruck, wie nervös sie sei. „Ich gestehe die Tat ein. Es tut mir auch wirklich leid.“ Sie sprach von einer Notlage zur damaligen Zeit, von schlaflosen Nächten im Nachhinein und davon, dass sie sich nicht wiedererkenne. Mittlerweile lebe sie in einer anderen Stadt, befinde sich in Behandlung und habe „lebenslanges Ebay-Verbot“. Sie betonte ihre Absicht, den angerichteten Schaden bei den Erben gutzumachen und erklärte, dass sie es zutiefst bedauern würde, dass ihr Opfer zwischenzeitlich offenbar verstorben sei und sie sich nun nicht mehr persönlich entschuldigen könne. „Ich werde so etwas auf keinen Fall noch einmal machen“, versicherte sie und bat das Gericht um eine Bewährungsstrafe. „Ich gehöre wirklich nicht ins Gefängnis“, so ihr Appell.

Geständnis kein Lippenbekenntnis

Ihr Verteidiger stellte sich schützend hinter sie. Die Mandantin habe mit dem Teil ihrer Vergangenheit abgeschlossen. „Sie kümmert sich, sie stellt sich dem, sie verhält sich redlich.“ Die junge Frau zahle alles ab – obgleich sie weiterhin, finanziell betrachtet, kämpfe. Ihr Geständnis sei eben nicht nur ein Lippenbekenntnis.

Die Richterin nahm ihr die Reue ab: „Sie wollen ein gesetzestreues Leben führen. Das glaube ich Ihnen auch.“ Dieses ernsthafte Bedauern, das prompte Geständnis und die damalige Notsituation wirkten sich zu Gunsten der Lünerin aus. Auf der anderen Seite standen allerdings die beiden einschlägigen Vorbelastungen, die sich negativ auswirken mussten. Letztlich erhielt sie eine Chance und wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre und in der Zeit soll ihr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Letzteres, so die Richterin in der Urteilsbegründung, solle sie als Unterstützung, als Hilfe sehen. Die 23-Jährige war sichtlich erleichtert und akzeptierte die Entscheidung des Gerichts umgehend.