Ein dreister Ladendiebstahl in Lünen soll auf das Konto eines 40-Jährigen aus Bochum gehen. Jetzt stand er vor dem hiesigen Amtsgericht und sorgte für eine Überraschung: Er wusch seine Hände in Unschuld und lieferte eine mögliche Erklärung gleich mit.
Laut Anklage verschlug es den einschlägig vorbestraften Mann aus Bochum am Morgen des 29. Mai 2024 in eine Lüner Aldi-Filiale, wo er Hochprozentiges und einen Energy-Drink im Gesamtwert von 4,47 Euro einsteckte. Er fiel offenbar auf, wurde angesprochen, wies sich aus, unterschrieb und die Dinge nahmen ihren Lauf.
In der Verhandlung wies der 40-Jährige den Vorwurf nun aber von sich. „Das trifft nicht zu, ich habe da nichts eingesteckt.“ Zur fraglichen Zeit habe er zwar in Lünen gearbeitet, aber er habe nichts geklaut. Als er von dem Verfahren erfahren habe, sei er baff gewesen. Seine Frau auch. Im Übrigen verdiene er genug Geld. Allerdings habe er im vergangenen Jahr ungefähr zu der Zeit sein Portemonnaie verloren und erst später habe er den Großteil zurückerhalten. Und damit wollte er offenbar andeuten, dass der wahre Täter seine Identität genutzt haben könnte.
Unter den Umständen wurde das Verfahren ausgesetzt. Demnächst soll es einen neuen Termin geben - mit Zeugen und möglicherweise auch mit einem Gutachten zur Frage, ob die Unterschrift von dem Angeklagten stammt oder eben nicht.