Wer sich in den Kreistag oder einen der Stadt- oder Gemeinderäte in den Kommunen des Kreises Unna wählen lässt, bekommt dafür eine sogenannte Aufwandspauschale. Die gesetzliche Grundlage in Nordrhein-Westfalen ist die sogenannte Entschädigungsverordnung. Zum 1. Januar 2024 ändert sie sich an vielen Stellen.
Wie viel Geld erhalten die Mandatsträger künftig?
Die Pauschalen sind nach der Zahl der Einwohner in den Kommunen gestaffelt. Die Mitglieder des Kreistages in Unna erhalten als Vollpauschale 494,70 Euro oder als Teilpauschale 423,30 Euro pro Monat. Was genau sich hinter den beiden Pauschalen verbirgt, erklären wir weiter unten. Der Kreis Unna hat mehr als 200.000 Einwohner und wird daher in die höhere von zwei Landkreis-Gruppen eingestuft.
Bei den Städten und Gemeinden gibt es eine größere Staffelung nach Einwohnerzahlen. Von den neun Stufen kommen nur fünf im Kreis Unna zur Anwendung.
- In Kommunen mit einer Größe zwischen 10.001 und 20.000 Einwohnern erhalten Mandatsträger eine Vollpauschale von 280,50 Euro oder eine Teilpauschale von 168,30 Euro. Auf dieser zweitniedrigsten Stufe befinden sich aus dem Kreis Unna die Gemeinden Bönen und Holzwickede.
- Auf der nächsthöheren Stufe mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.001 und 30.000 Einwohnern, also in Fröndenberg, Selm und Werne, erhalten Ratsmitglieder entweder eine Vollpauschale von 326,40 Euro oder eine Teilpauschale von 214,20 Euro.
- In Bergkamen, Schwerte und Kamen erhalten die Mandatsträger wiederum höhere Pauschalen und zwar für die Vollpauschale 428,40 Euro oder für die Teilpauschale 316,20 Euro. Die drei Städte fallen in die Kategorie 40.001 bis 60.000 Einwohner.
- Schließlich bekommen Ratsleute in Lünen und Unna auf der Stufe von 60.001 bis 100.000 Einwohnern für die Vollpauschale 464,10 Euro oder für die Teilpauschale 346,80 Euro.
Was bedeuten Voll- und Teilpauschale?
Die Kommunen können sich alternativ für die Zahlung einer monatlichen Vollpauschale oder einer Teilpauschale entscheiden. Wird eine Teilpauschale gezahlt, kommt pro Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,50 Euro hinzu. Beim Kreis Unna hat man sich für die Kombination von Teilpauschale und Sitzungsgeld entschieden. Die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird laut Hauptsatzung des Kreises auf 50 Sitzungen im Kalenderjahr beschränkt.
Sitzungsgelder dürfen für jede Teilnahme an Sitzungen des Rates und der jeweiligen Ausschüsse sowie für die Teilnahme an Fraktionssitzungen gezahlt werden, die der Vorbereitung von Sitzungen des Rates dienen.
Nicht gemeint ist im Übrigen Ersatz von Verdienstausfall, wenn also wegen politischer Gremienarbeit Arbeitseinkommen entgeht. Um womöglich zu viel abgerechneten Verdienstausfall geht es in der rechtlich noch nicht abschließend bewerteten Abrechnungsaffäre des Kreistages Unna.
Um welchen Betrag erhöht sich die Aufwandentschädigung?
Alle Entschädigungssätze werden zum 1. Januar 2024 um zwei Prozent erhöht. Mit der Erhöhung soll die Inflation teilweise ausgeglichen werden. Seit 2020 war die Aufwandsentschädigung bereits zweimal angehoben worden. Bei den Kommunen zwischen 20.001 und 30.000 Einwohnern lag die Vollpauschale bis zum 31. Oktober 2020 noch bei 300,10 Euro und war danach zunächst auf 313 Euro und dann nochmals auf 320 Euro angehoben worden.
Ebenfalls neu geregelt ist, dass die Aufwandsentschädigungssätze sich künftig jährlich, beginnend ab dem 1. Januar 2025, um zwei Prozent erhöhen.
Die Aufwandsentschädigung gilt als ein pauschalierter Auslagenersatz. Sie dient dazu, den Aufwand an Zeit und Arbeit auszugleichen. Die Kosten tragen die Kommunen.
Die Entschädigung ist übrigens steuerfrei – bis zu 3.000 Euro bzw. bis zu 6.000 Euro pro Jahr für Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Bürgermeister –aufgrund des sogenannten Ratsherrenerlasses. Argumentiert wird damit, dass die Einnahmen lediglich ausgleichen, was ansonsten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig wäre.

Gibt es auch höhere Aufwandsentschädigungen?
Wer eine besondere Funktion in Kreis oder Kommune ausübt, erhält Mehrfachsätze der Vollpauschale. So erhalten die jeweils ersten ehrenamtlichen Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamten, also von Landrat oder Bürgermeister, zusätzlich den dreifachen Satz der Vollpauschale.
Der erste stellvertretende Landrat Martin Wiggermann hat damit Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1978,80 Euro. Der zweite stellvertretende Landrat Wilhelm Jasperneite bekommt den 1,5-fachen Satz der Vollpauschale, also 1236,75 Euro pro Monat.
Fraktionsvorsitzende in Räten und Kreistagen von Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern erhalten ebenfalls eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des dreifachen Satzes der Vollpauschale.
Erstmals sieht eine Regelung den Fall vor, dass ein Fraktionsvorsitz im Wege einer Doppelspitze ausgeübt wird: In diesem Fall wird die zusätzliche Aufwandsentschädigung geteilt und jeweils hälftig gewährt.
Erhalten auch sachkundige Bürger und Einwohner Entschädigungen?
Beim Kreis Unna erhalten die Sachkundigen, die von den Fraktionen berufen werden, ab dem 1. Januar 2024 ein Sitzungsgeld von 51 Euro. In den Kommunen gibt es, wie bei den gewählten Ratsvertretern, ein gestaffeltes Sitzungsgeld je nach Größe der Kommune: 30,60 Euro (Bönen und Holzwickede), 35,70 Euro (Fröndenberg, Selm, Werne), 45,90 Euro (Bergkamen, Kamen, Schwerte) und 51 Euro (Lünen und Unna).
Kann die Aufwandsentschädigung gekürzt werden?
Erstmals wird die Aufwandsentschädigung gedeckelt. Wer auf derselben kommunalen Ebene, also Stadt bzw. Gemeinde oder Kreis, mehrere Sonderfunktionen ausübt, kann maximal den fünffachen Satz der jeweiligen Aufwandsentschädigung erhalten, also z. B. im Fall von Fraktionsvorsitz und Vize-Bürgermeisteramt in Personalunion.
Auch das dauerhafte Schwänzen von Sitzungen wird zum ersten Mal zwingend sanktioniert: Wird das kommunale Ehrenamt ununterbrochen länger als drei Monate nicht ausgeübt, wird die Aufwandsentschädigung nach diesen drei Monaten nicht mehr gezahlt.
Allerdings zieht diese Regelung nur in den Fällen, in denen der Mandatsträger selbst dafür verantwortlich ist, dass er das Ehrenamt nicht ausgeübt hat.
Solche Fälle hat es in der Vergangenheit bereits gegeben; eine Ahndung war bislang oft an den hohen Voraussetzungen gescheitert. Im Rat der Stadt Unna hat z.B. ein Ratsherr sein Mandat praktisch nicht angetreten; in der Stadt Fröndenberg prüft die Verwaltung fortlaufend die rechtlichen Möglichkeiten, weil sich seit mehreren Monaten Fehlzeiten eines Ratsherrn häufen.