Im Rathaus Lünen rechnet man mit starker Briefwahl-Nachfrage für die Kommunalwahl am 13. September. © Fiedler

Politik in Lünen

Kommunalwahl zu Corona-Zeiten: Nur Briefwahl im September?

Keine vier Monate mehr, dann werden auch in Lünen ein neuer Rat und der Bürgermeister gewählt. Allerdings stellt die Corona-Krise bei den Vorbereitungen eine Herausforderung dar.

Lünen

, 23.05.2020 / Lesedauer: 3 min

In Bayern hatte die Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass deutlich mehr Wähler ihre Stimme bei der Kommunalwahl am 15. März per Brief abgaben. Die Stichwahlen am 29. März fanden sogar ausschließlich per Briefwahl statt. Ob dieses Szenario am 13. September auch in Nordrhein-Westfalen Realität wird, hängt von der Landeswahlleitung ab.

Wie Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns im Video-Chat mit der Redaktion erklärt hatte, wird sich die Corona-Krise in jedem Fall auf die Kommunalwahlen auswirken. „Man muss bedenken, dass wir mehrere hundert Helfer für die Wahl benötigen, und die sind ja in jedem Fall vor Gefahren zu schützen.“ Vor diesem Hintergrund müsse man sich so aufstellen, dass die Helfer sicher arbeiten können - was wiederum Konsequenzen für den Gang zur Urne haben wird.

Mehr Briefwahlunterlagen bestellt

Die Wahl wird nach den Richtlinien des Landes NRW vollzogen, und von dort gebe es noch keine Signale, dass es eine reine Briefwahl werden wird. Gleichwohl erwartet die Stadtverwaltung eine größere Zahl von Briefwählerinnen und Briefwählern, wie Stadtsprecher Benedikt Spangardt erklärte: „Deswegen haben wir zunächst einmal mehr Briefwahlunterlagen bestellt als sonst.“

Die Wahlbezirke stehen indes fest, nachdem der Gemeindewahlausschuss die Grenzen mehrer Bezirke Ende Januar noch einmal verändern musste. „Darüber hinaus hat mittlerweile der Kreiswahlausschuss alle Wahlbezirke für den gesamten Kreis Unna beschlossen“, so Spangardt.

Die Wahlbezirke der Stadt Lünen. © Stadt Lünen

Ob alle Wahllokale auch tatsächlich genutzt werden können, ist noch nicht klar. Laut dem Stadtsprecher hätten vier Senioreneinrichtungen, die als Wahllokale vorgesehen waren, bisher nur unter Vorbehalt zusagen können: „Sie können verständlicherweise die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie und die Folgen für ihre Einrichtungen noch nicht absehen.“

Die Krise hat auch dazu geführt, dass noch nicht alle Parteien ihre Kandidaten für die Wahlkreise benannt haben - denn es konnten nicht überall schon die dafür notwendigen Sitzungen stattfinden.

Versammlungen zur Kandidatenaufstellung sind erlaubt

Die Aufstellung von Wahlkreiskandidaten kann nicht in einer Video-Sitzung erfolgen, wie das Land NRW in seinem Erlass zur Kommunalwahl vom 19. März feststellt: „Unabhängig davon bleibt die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung der Wahlbezirks- und (Reserve-)Listenbewerber gesetzlich vorgeschrieben.“ Weiterhin geht man in Düsseldorf davon aus, dass derartige Sitzungen von den bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind.

Noch bis zum 16. Juli haben die Parteien Zeit, ihre Vorschläge beim Wahlleiter einzureichen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen