Im Frühsommer 2023 kam es in Lünen zu dem Unfall, bei dem ein Kind verletzt wurde. Jetzt hätte der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden sollen. Jedoch blieb die Anklagebank leer. Und das hatte Konsequenzen.
Am späten Morgen des 19. Mai 2023, so der Vorwurf, wollte der 50-Jährige aus dem Kreis Recklinghausen mit seinem Wagen von der Straße Am Friedhof auf die Horstmarer Straße abbiegen. Dabei übersah er ganz offensichtlich den Achtjährigen, der mit seinem Fahrrad auf dem Bürgersteig in falscher Richtung fuhr. Auto und Zweirad kollidierten, der Junge stürzte daraufhin und zog sich dabei Prellungen zu.
Angeklagter taucht nicht auf
Einige Zeit später wurde dem Pkw-Fahrer ein Strafbefehl zugestellt: Wegen fahrlässiger Körperverletzung sollte er 600 Euro Geldstrafe zahlen. Damit war der 50-Jährige augenscheinlich ganz und gar nicht einverstanden. Er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Dem Einspruch hätte nun der Prozess folgen sollen. Mehrere Zeugen erschienen auch im Gerichtssaal - unter ihnen der geschädigte Junge. Lediglich von dem Angeklagten fehlte jede Spur - und zwar unentschuldigt. Als sich nach der obligatorischen Viertelstunde Wartezeit immer noch nichts tat, blieb der Richterin gar nichts anderes übrig, als die Zeugen ungehört zu entlassen. Und danach kam, was kommen musste: Der Einspruch gegen den Strafbefehl wurde in Abwesenheit verworfen.