Klage der BI zum Bürgerentscheid in Lünen abgewiesen „Es steht erst 1:0 für die Gegnerin“

Klage der BI zum Bürgerentscheid abgewiesen: „Es steht erst 1:0 für den Gegner“
Lesezeit

Schon bevor das Urteil gefällt wurde, hatte Leo Bögershausen eine Vorahnung, in welche Richtung es gehen würde. „Es steht 1:0 für die Gegnerin“, sagte er in der Phase, als sich die Richter zu Beratungen zurückzogen. Und der Mitinitiator der Bürgerinitiative „Gegen die Müllkippe“ sollte Recht behalten: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte am Freitag (25. August) die Klage der BI gegen die Art der Durchführung des Bürgerentscheids zu den Gewerbegebieten Klöters Feld und Derner Straße ab.

Die Begründung des Gerichts: Die Richter konnten keine Verletzung der elementaren und demokratischen Grundsätze feststellen. Zum Beispiel sprachen sie von einer zumutbaren Erreichbarkeit und der Möglichkeit für jeden Bürger, die Abstimmung wahrzunehmen. Ein Kritikpunkt der BI war etwa die ihrer Meinung nach zu geringe Anzahl der Wahllokale und dadurch Menschen in einigen Stadtteilen benachteiligt worden wären.

Darüber hinaus stellte das Gericht jedoch fest, dass die Stadt Fehler beim Verfahren der Briefwahl machte. Jedoch würden diese in einem so geringen Maße sein, dass trotzdem jeder Bürger hätte abstimmen können.

„Vielleicht gibt es eine Verlängerung“

Direkt nach dem Urteil wiederholte Bögershausen seine Gedanken und sagte: „Die erste Halbzeit ist rum und es steht 1:0 für die Gegnerin, für die Stadt Lünen. Wir wollen mal sehen, wie die zweite Halbzeit ausgeht. Vielleicht gibt es ja danach sogar noch eine Verlängerung.“

Optimistisch stimme ihn, dass der Maßstab bei einem Bürgerentscheid gerichtlich noch nicht festgelegt sei. „Von daher war meine Erwartungshaltung so: Wenn es hier zu einer Entscheidung kommt, muss es sowieso die zweite Instanz entscheiden. Ich glaube, die Stadt wäre auch in das Rechtsmittelverfahren gegangen, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre. Insofern ist das ein ganz normales Prozedere“, sagte der BI-Vertreter.

Der Gerichtssaal am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war gut gefüllt.
Der Gerichtssaal am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war gut gefüllt. © Maximilian Konrad

Matthias Flottemesch aus der Rechtsabteilung der Stadt Lünen kommentierte das Urteil des Gerichts so: „Das Gericht hat letztlich nach langer Beratung die Entscheidung ausführlich erörtert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Durchführung des Bürgerentscheids keine Fehler begangen wurden. Wir warten jetzt erst mal die schriftlichen Urteilsgründe ab und schauen dann weiter. Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Kläger.“

„Noch nicht das letzte Wort“

Vor dem Verwaltungsgericht agierten beide Parteien sehr sachlich. Eine hitzige Diskussion entstand nicht, vielmehr trugen beide Seiten ruhig, aber bestimmt ihre Argumente vor. „Wir hegen keinen Groll gegeneinander. Die Kammer war sehr gut vorbereitet und hat alles sehr ausführlich erklärt. Der Verfahrensablauf war sehr positiv“, sagte Matthias Flottemesch - Leo Bögershausen stimmte ihm zu.

Ob die Bürgerinitiative Rechtsmittel einlegt, ist aktuell noch nicht klar. „Wir sind drei Klägerinnen und Kläger und haben zudem den Auftraggeber, den Arbeitskreis Umwelt und Heimat, der uns mit der Durchführung der Klageverfahren beauftragt hat. Genauso werden wir die Menschen mit ins Boot holen, die uns für den Prozess Geld gespendet haben. Wir werden uns zusammensetzen und beraten. Aber ich gehe davon aus, dass das hier noch nicht das letzte Wort ist“, sagte Leo Bögershausen.

Wenn die BI Rechtsmittel einlegt, wird das Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster weitergeführt.

Erste Reaktionen im Re-Live: Urteil zu Bürgerentscheid Klöters Feld ist gefallen

Re-Live vom Prozess zum gescheiterten Bürgerentscheid in Lünen: Klage ist abgewiesen

Gescheiterter Bürgerentscheid in Lünen vor Gericht: „Gehen von einem weiteren Prozesses aus“