Kinderpornografische Fotos Handwerker aus Lünen will nicht ins Gefängnis

Kinderporno-Fotos: Handwerker aus Lünen will nicht ins Gefängnis
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Hunderte kinderpornografische Bilder und Videos hat die Polizei bei einem 41-jährigen Handwerker aus Lünen sichergestellt. Das Schöffengericht hatte den Mann dafür zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt – ohne Bewährung. Doch der Angeklagte will das nicht hinnehmen.

Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Dortmunder Landgericht stellte der Verteidiger klar: „Unser Ziel ist eine Bewährungsstrafe.“ Immerhin habe sein Mandant inzwischen eine Gesprächstherapie begonnen, „um diese sexuelle Störung“ aufzuarbeiten.

Taten aus dem Jahr 2021

Die Taten gehen auf das Jahr 2021 zurück. Damals hielt sich der Lüner offenbar gerne in einem Online-Chatroom auf, in dem kinderpornografische Bilder geteilt wurden. Laut Urteil des Schöffengerichts verwendeten alle Männer dort Spitznamen, um ihre wahre Identität zu verschleiern.

Als dann einer der Männer von der Polizei festgenommen wurde, übernahm ein verdeckter Ermittler dessen Zugang und dessen Spitznamen. Dann schrieb er den Lüner an und fragte, ob er Lust hätte, sich an dem sexuellen Missbrauch eines Kindes zu beteiligen. Außerdem bat er den 41-Jährigen um Bilder.

Spitzname übernommen

Der Lüner soll dem verdeckten Ermittler daraufhin mehrere Dateien zur Verfügung gestellt haben. Er ahnte ja nicht, dass sich hinter dem ihm bekannten Spitznamen plötzlich jemand anderes verbarg. Der Polizist reagierte jedenfalls sofort.

Wenige Tage später klingelten Beamte an der Tür des Lüners, um die Wohnung zu durchsuchen. Dabei wurden auf dem Smartphone des Mannes und auf drei DVDs hunderte kinderpornografische Bilder und Videos sichergestellt.

Akte soll beigezogen werden

Weil er bisher nicht vorbestraft ist, rechnete sich der Angeklagte in der Berufung eigentlich gute Chancen auf eine Bewährungsstrafe aus. Doch die Vorsitzende Richterin grätschte dazwischen: „Ich weiß, dass es inzwischen eine neue Anklage gegen Sie gibt“, sagte sie. Der Vorwurf: wieder Kinderporno-Besitz.

Vor einem Urteil will sich die Richterin diese Anklage und die damit verbundene Akte nun kommen lassen. „Ich muss erst sehen, was es damit auf sich hat“, sagte sie. „Natürlich gilt erst einmal die Unschuldsvermutung, trotzdem ist der Sachverhalt aber relevant.“

Fortsetzung Ende Januar

Der Berufungsprozess wird deshalb bis Ende Januar unterbrochen. Dann soll die neue Akte vorliegen – als Grundlage für das Urteil. Der Verteidiger stellte aber schon klar, dass die Vorwürfe in diesem neuen Fall bestritten werden.

„Bei den Datenträgern handelte es sich um solche, die schon einmal sichergestellt waren und dann zurückgegeben wurden. Mein Mandant ahnte nicht, dass da noch was drauf war.“

Ein Mann vor einem Bildschirm.
Auf dem Smartphone des Mannes und drei DVDs wurden hunderte kinderpornografische Bilder und Videos sichergestellt. © picture alliance/dpa