Die Stadt Lünen hat die Kommunal Agentur NRW damit beauftragt, die städtischen Friedhofsgebühren neu zu berechnen – kostendeckend anhand der aktuellen Datenlage und Rechtsprechung, schreibt die Stadt in den Ausschuss-Unterlagen zum Ausschuss für Bürgerservice, Soziales und Ehrenamt in der kommenden Woche. Doch diese Neuberechnungen stoßen in der Politik sauer auf. In einer Pressemitteilung beschwert sich die CDU massiv über den Plan der Stadtverwaltung, die meisten Gebührenposten anzuheben.
Zum Kontext: Bisher hat ein Erdgrab für Kinder bis 5 Jahre 240 Euro an Grabnutzungsgebühren gekostet (20 Jahre Laufzeit). Ab 2025 möchte die Stadt dafür gern mehr Geld, und zwar 904 Euro mehr, also 1144 Euro (+376,7 Prozent), haben. Erdgräber für Muslime (50 Jahre Laufzeit) sollen – ebenfalls bis zu einem Alter von 5 Jahren – 496,3 Prozent mehr kosten. Hier würden die Grabnutzungsgebühren von 480 auf 2862 Euro steigen.
Auch die Grabnutzungsgebühren für Erdgräber für Personen älter als 5 Jahre sollen steigen: um 22,3 Prozent von 1300 auf 1590 Euro (25 Jahre Laufzeit), und ebenfalls um 22,3 Prozent für muslimische Erdgräber von 2600 auf 3180 Euro (50 Jahre Laufzeit). Die Kosten für die Aufbahrung der Toten sollen von 310 auf 625 Euro ansteigen. Insgesamt steigen beinahe alle Kostenpunkte der Gebührensatzung an.

„Entsetzt“, schreibt die CDU, zeige sich die Partei über die Pläne der Stadt. „Während die Erhöhung der Grabnutzungsgebühren bei Erdgräbern (ab einem Alter der Verstorbenen ab 6 Jahren) mit einer Erhöhung von 22,3 % fast moderat erscheint, ist die überproportionale Erhöhung der Kosten beim Erwerb und bei einer Bestattung von verstorbenen Kindern bis zu 5 Jahren ein Schlag ins Gesicht der Trauernden.“
Hier hatte die Stadt in den Ausschussvorlagen zwar angemerkt, dass die Erhöhung für die Gebühren der Kindergräber aus ethischen Gründen diskutiert werden solle und inwieweit dies „sozial tragbar“ sei, geplant aber ist sie. Ebenso wie eine Erhöhung der Bestattungsgebühren von Kindern in einem Sarggrab von 240 auf 393 Euro. „In den vergangenen Jahrzehnten hat man das Leid der Eltern in Betracht gezogen und sowohl auf kommunalen als auch auf kirchlichen Friedhöfen moderate, fast nur symbolische Kosten erhoben. Das ist auch heute noch in den jüngsten Gebührensatzungen der kirchlichen Friedhöfe zu erkennen“, schreibt die CDU.
Gräber als Einnahmequelle?
„Sicherlich ist das Leid der Eltern nicht minder groß, wenn ein Kind nach Vollendung des 5. Lebensjahres zu Tode kommt, aber seitens der Stadtverwaltung zu versuchen, hier hohe Einnahmen zu generieren und mit Kostenerhöhungen von 376,7 % bzw. 493,8 % bei muslimischen Gräbern zu agieren, ist meines Erachtens mehr als pietätlos“, so die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Christiane Krämer.
„Gott sei Dank finden wohl nicht häufig Bestattungen von Kindern unter 6 Jahren statt, sodass eine Erhöhung, der zu erwartenden Einnahmen irrelevant sein dürfte. Auch wenn in der Gebührenkalkulation die gebührenrechtlichen Gleichbehandlungsprinzipien (§ 2.1 der Friedhofssatzung) zu beachten sind, ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass hier aus Gründen der Menschlichkeit und des Mitgefühls, weiterhin der niedrigere Kostenfaktor für Bestattungen von verstorbenen Kindern bis 5 Jahren gelten sollte und gegebenenfalls nur eine moderate Erhöhung der Kosten angebracht ist.“