Kfz-Zulassung wird digital So einfach kann man bald im Kreis Unna ein neues Auto anmelden

Von Kevin Kohues
Kfz-Zulassung ist im Kreis Unna bald deutlich einfacher möglich
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Wer im Kreis Unna ein neues Auto anmelden will, kann schon jetzt einiges auf digitalem Wege erledigen. Die Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle ist ebenso online möglich wie die Reservierung eines Wunschkennzeichens.

Ab dem 1. September, so hat es die Bundesregierung vor einigen Tagen beschlossen, geht aber noch deutlich mehr. „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“, verspricht Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einer Pressemitteilung seines Ministeriums.

Für die Zulassungsstelle beim Kreis Unna bedeuten die Umstellungen zunächst einen Mehraufwand, perspektivisch aber auch Erleichterungen. Leiterin Silke Neubert erklärt auf Anfrage unserer Redaktion, was sich für Kunden verändern wird.

Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, verspricht: „Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren.“
Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, verspricht: „Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren.“ © dpa

„Das gesamte Zulassungsverfahren wird vollständig automatisiert“, sagt Neubert. Heißt konkret: Bei einer erfolgreichen Online-Zulassung haben Autofahrer künftig die Möglichkeit, sofort loszufahren – ohne Behördengang. Vorausgesetzt, sie verfügen über Kennzeichenschilder und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Letzteres Dokument muss der Halter oder die Halterin selbst ausdrucken und im Fahrzeug dabei haben. „Dieser Zulassungsnachweis ersetzt zusammen mit den noch ungestempelten Kennzeichenschildern die Zulassungsdokumente“, erklärt Silke Neubert.

Vorläufiger Zulassungsnachweis ist zehn Tage gültig

Der Nachweis ist zehn Tage gültig. In diesem Zeitraum erhält der Halter oder die Halterin per Post die neuen Zulassungsdokumente und Plaketten und Siegel. Letztere muss er oder sie dann noch auf den Kennzeichen anbringen.

Von zentraler Bedeutung im neuen Online-Verfahren ist laut Neubert der vorläufige Zulassungsnachweis. Kann er nicht ausgedruckt werden, etwa weil der Halter zuhause keinen Drucker hat, hat sich das sofortige Losfahren erledigt. „Der Halter muss dann die Zustellung der Zulassungsdokumente sowie Plaketten und Siegel durch die Zulassungsstelle abwarten“, so Neubert weiter.

Auch Tageszulassung mit ausgedrucktem Nachweis möglich

Eine weitere Neuerung im Zuge der Digitalisierung betrifft sogenannte juristische Personen wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge stellen. Sie können ab September ihre Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, einpflegen. Diese Anträge werden dann an die zuständige Zulassungsstelle übermittelt.

Neubert kündigt außerdem die Einführung des neuen Zulassungsvorgangs „Tageszulassung“ an. Bei der Tageszulassung können Fahrzeuge für nur einen Tag zugelassen werden. Die Zulassung gilt für den Tag der Beantragung bis 24 Uhr am gleichen Tag.

Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch, so dass keine erneute Vorsprache in der Zulassungsstelle erforderlich wird. Genutzt werden darf das Fahrzeug dann ebenfalls mit einem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis, die Siegelung der Kennzeichen mit Stempel- und Prüfplaketten entfällt.

Vor-Ort-Geschäft in der Zulassungsstelle läuft weiter

Das alles klingt nicht nur gut, sondern stellt laut Einschätzung von Silke Neubert auch tatsächlich eine Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger dar. Durch das Onlineverfahren entfalle schließlich der Behördengang, wenngleich sie im gleichen Atemzug betont: „Das Onlinegeschäft findet neben dem Vor-Ort-Geschäft statt und ersetzt es nicht.“ Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Zulassungsstellen würden künftig beide Verfahren mit der gleichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit bedienen.

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