Als Beitrag zum Schutz des Klimas und der Ressourcen gilt die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen. Werden sie zu Kompost, bleiben sie als wertvolles Gut dem Stoffkreislauf erhalten. In Lünen allerdings finden sich jährlich zwischen 3000 und 4800 Tonnen Bioabfall im Restmüll wieder. Das sind etwa 39 Prozent des Gesamtgewichts. Damit gehen wertvolle Stoffe verloren und es wird teurer.
Die Verwertung von Bioabfall ist preiswerter. Sie ist 132 Euro pro Tonne günstiger als die Verbrennung in der Müllverbrennungsanlage Hamm. Bei 3000 bis 4800 Tonnen falsch entsorgten Bioabfalls entstehen Mehrkosten von 396.000 bis 633.600 Euro im Jahr. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung für die Biotonne, es sei denn Haushalte nutzen die Eigenkompostierung. In Lünen sind 4700 bewohnte Grundstücke (28 Prozent) nicht an die Biotonne angeschlossen. „Im Hinblick auf den hohen Anteil von Bioabfällen im Restmüll ist die Anschlussquote der Lüner Haushalte als zu niedrig anzusehen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität. Der hat das Thema am Dienstag (17.10.) um 17 Uhr im Rathaus auf dem Tisch.
Befreiung von der Biotonne

Damit nicht weiterhin zu viele Bioabfälle falsch entsorgt werden, schlägt die Verwaltung eine groß angelegte Info-Kampagne in Kooperation mit der GWA, Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna, sowie den Wirtschaftsbetrieben Lünen (WBL) vor. Dabei soll die GWA Beratungsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern und Anschreiben übernehmen sowie bei Bedarf Termine vor Ort ausmachen, um Bürger zu beraten und zu prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Biotonne vorliegen und eine ordnungsgemäße Kompostierung erfolgen kann.
Denn nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Anschlusszwang an die Biotonne möglich. Dazu gehört beispielsweise ein geeigneter Kompostplatz und so viel Fläche, dass es bei der Einarbeitung des Humus nicht zu einer Überdüngung kommt. Als Orientierungswert gilt: Für jede auf dem Grundstück lebende Person sind bei „offener Gartenerde“ 25 Quadratmeter pro Person, bei Rasen 50 Quadratmeter pro Person vorzuhalten.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität wird über den Vorschlag der Verwaltung beraten. Es geht darum, ob die Info-Kampagne durchgeführt werden soll, um letztlich die Verwertung von Bioabfall aus kommunalen Haushalten zu erhöhen.
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