Im Herbst 2024 geriet ein 46-Jähriger aus Dortmund in Lünen in eine Kontrolle. Und das hatte aus unterschiedlichen Gründen Folgen. Jetzt hätte er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Cannabis-Einfluss verantworten sollen. Er erschien nicht zu seinem Termin.
Der Fahrer des dunklen VW Golf fiel den Polizisten in der Nacht auf den 5. September 2024 auf der A2 im Bereich Lünen auf und sie hielten ihn an. Daraufhin, so zumindest der Vorwurf, stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein vorweisen konnte und darüber hinaus ganz offensichtlich bekifft war. Also fand der „Ausflug“ nicht nur ein jähes Ende, zudem handelte sich der 46-Jährige eine Anzeige ein.
Jetzt hätte der Mann mit bewegt-einschlägiger Vergangenheit, der bereits unter laufender Bewährung steht, also im Lüner Amtsgericht auf der Anklagebank sitzen sollen. Sein Platz blieb allerdings leer und er fehlte unentschuldigt. Der Erlass eines Strafbefehls war nicht möglich, weil die Anklagevertreterin angesichts von zwölf Voreintragungen im Strafregister im Falle einer Verurteilung unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht zog.
Das Verfahren wurde ausgesetzt und demnächst gibt es einen neuen Anlauf, die Sache zu verhandeln. Um sicherzustellen, dass der 46-Jährige dann auf jeden Fall anwesend ist, erließ die Strafrichterin einen Haftbefehl.