Die Zahl der Zwangsversteigerungstermine am Amtsgericht in Lünen war zuletzt wieder stark rückläufig. Im vergangenen Jahr gab es lediglich sechs Termine - 2022 waren es noch 16 und 2021 sogar stolze 39. Nun kommt ein weiterer in 2024 hinzu. Versteigert werden soll eine Wohnimmobilie, die jedoch so manchen Interessenten stutzig machen könnte. Zumindest, wenn er ins Wertgutachten schaut.
Das frei stehende Zweifamilienhaus befindet sich in der Wörthstraße in Lünen-Süd. Das Gebäude ist eingeschossig und unterkellert, das Dachgeschoss ausgebaut. Außerdem gibt es einen rückwärtigen Anbau sowie eine Garage und ein Carport. Die Wohnfläche des Hauptgebäudes beträgt 158 Quadratmeter, die des 2015 errichteten Anbaus mit separater Wohnung gut 71 Quadratmeter.
Bis hierhin klingen die Angaben im Portal für Zwangsversteigerungen der Landesjustizverwaltungen ziemlich attraktiv. Doch das ändert sich, wenn man weiterliest.
Das wahrscheinlich geringste Problem: Das Baujahr des Zweifamilienhauses ist aus den Bauakten nicht ersichtlich. „Nach Angaben circa 1918“, heißt es im Wertgutachten über das Objekt. Und weiter: „Die Bauzeichnungen und Angaben aus den Bauakten der Stadt Lünen sind unvollständig und stimmen nicht mit den örtlichen Gegebenheiten überein.“
Tragfähigkeit der Kellerdecke nicht geprüft
Im Altbau/Vordergebäude seien im Keller eine Stahlbetondecke eingebaut und die vorhandenen Steingewölbe- beziehungsweise Kappendecken teilweise entfernt worden. Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung sowie ein „geprüfter Nachweis der Statik und Abnahme zu dieser Maßnahme“ seien in den Bauakten der Stadt nicht vorhanden.
Die unteren Stahleinlagen im Stahlbeton der Kellerdecke liegen laut Gutachten „teilweise frei sichtbar und haben keine erforderlich ausreichende Betonüberdeckung“. Die Tragfähigkeit der Kellerdecke wurde durch den Sachverständigen nicht geprüft.
Verkehrswert auf 370.000 Euro festgesetzt
Die Bewohner scheint all dies nicht sonderlich gestört zu haben. Das lässt sich zumindest vermuten, wenn man den Zusatzhinweis im Portal der Landesjustizverwaltungen liest: „Das Objekt wurde zum Stichtag eigengenutzt.“
Ob die Angaben zur Immobilie potentielle Käufer abschrecken oder nicht, wird sich wohl spätestens am 15. Juli zeigen. Dann findet um 10 Uhr im Amtsgericht Lünen (Spormeckerplatz 5, Saal 127 EG) die Zwangsversteigerung statt. Als Verkehrswert der Immobilie wurden 370.000 Euro festgesetzt.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 26. Mai 2024.