Illegales Autorennen endet tragisch Drei Autobahnraser bei Unfall verletzt

Illegales Autorennen endet tragisch: Mehrere Personen bei Unfall verletzt
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Drei Verletzte, ein hoher Sachschaden und mehrere sichergestellte Autos, Handys und Führerscheine. Das ist die traurige Bilanz eines vermutlich illegalen Autorennens zwischen drei Fahrzeugen in der Sonntagnacht (14.5.).

Nach ersten Ermittlungen und mehreren Zeugenangaben, so die Polizei am Montag in einer Pressemitteilung, haben sich gegen 2.30 Uhr in der Nacht die Fahrer dreier hochmotorisierter Autos im Bereich Kamener Kreuz ein Rennen mit waghalsigen Überholmanövern geliefert, bevor zwei der drei Wagen bei hoher Geschwindigkeit miteinander kollidierten. Der Vorfall ereignete sich auf der A2 in Fahrtrichtung Hannover.

32-jähriger Lüner verliert Kontrolle über sein Auto

Und das ist laut Angaben von Zeugen passiert. Die Fahrer der Boliden waren demnach mit deutlich mehr als dem erlaubten Tempo von 130 unterwegs und überholten sich gegenseitig mehrfach. Ein 32-jähriger Lüner verlor schließlich die Kontrolle über sein Auto, fuhr in die Mittelleitplanke und kollidierte mit einem weiteren Beteiligten des mutmaßlichen Rennens, einem 31-Jährigen aus Bönen. Der Mann aus Lünen sowie zwei weitere Insassen wurden bei dem Crash verletzt. Der Bönener, so berichtet die Polizeisprecher Gunnar Wortmann, blieb unverletzt. Ebenso unverletzt war der mutmaßliche dritte Beteiligte des Rennens, ein 30-jähriger Mann aus Berlin.

Strafanzeige wegen Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens

Die Bilanz der Polizei: Die Beamten stellten drei Autos, sieben Handys und zwei Führerscheine sicher – einer der Fahrer hatte seinen Führerschein nicht dabei. Der Sachschaden, so heißt es, betrage etwa 70.000 Euro. Eine Strafanzeige wegen Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennen folgt ebenfalls.

Wer an illegalen Rennen teilnimmt oder als Einzelraser bzw. Einzelraserin erwischt wird, dem oder der drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Wer dabei andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Werden Menschen getötet oder schwer verletzt, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre. Im Falle eines Unfalls mit Toten kann der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin aber auch wegen Mordes verurteilt werden. Tatfahrzeuge können unmittelbar nach der Tat beschlagnahmt und auch eingezogen werden.