In Deutschland bestehen die Schilder aus maximal acht Zeichen in einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Zuerst stehen sogenannte „Unterscheidungszeichen“.
Diese haben ein bis drei Buchstaben und stehen für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, in der das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Alternativ werden diese Zeichen auch für Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder weiteren Organisationen genutzt.
Auf die Unterscheidungszeichen folgt die Erkennungsnummer mit einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Zwischen den beiden Nummern befinden sich die Prüfplaketten und das Siegel der Zulassungsbehörde – und genau diese sind nun Stein des Anstoßes eines Lesers aus Lünen.
Falsch geprägte Kennzeichen
Der Leser, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will, schickte uns eine Nachricht. Darin enthalten: ein Foto mit einem vermeintlichen illegalen Kennzeichen. Dazu die Bemerkungen, dass viele Autos in Lünen mit nicht gültig geprägten Kennzeichen durch die Stadt führen. Seine Kritik: Die Abstände zwischen den einzelnen Elementen des Nummernschildes würden nicht stimmen.
Wir wurden neugierig und fragten beim Kreis Unna nach, der für die Zulassung verantwortlich ist. Das entsprechende Foto des Kennzeichens, das uns der Leser schickte, sendeten wir mit.
Die Antwort der Behörde: „Die Ausgestaltung der Kennzeichen regelt sich nach Paragraf 12 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Verbindung mit der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Diese besagt, dass die waagerechten Abstände bei Kennzeichenschildern an der oberen und unteren Seite gleich ausfallen müssen. Nach dieser Regelung wurde das besagte Kennzeichen fehlerhaft geprägt und gesiegelt“, teilte Pressesprecherin Lea Malzer mit.

Spannend. Also hatte unser Leser recht. Das Kennzeichen ist falsch geprägt. Dürfen Bürgerinnen und Bürger damit trotzdem auf die Straße? „Ja“, sagt der Kreis. Die Erklärung: „Die falsche Prägung führt aber grundsätzlich nicht zu einer Nichtigkeit der Zulassung, sondern stellt lediglich einen Mangel dar, der behoben werden kann. Der Halter kann grundsätzlich mit dem Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.“
Trotzdem droht Fahrzeugführern eine Strafe, wenn sie mit solchen Nummernschildern unterwegs sind. „Fehlerhaft geprägte Kennzeichenschilder können gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden“, erklärt Lea Malzer.
Halter selbst verantwortlich
Zusammengefasst: In Lünen fahren Verkehrsteilnehmer mit Autos, die falsch geprägte Kennzeichen haben, auf den Straßen. Dafür können sie auch von der Zulassungsstelle belangt werden. Stellt sich nur noch die Frage, wie diese falsch gestalteten Nummernschilder zustande kommen.
Hier gibt es keine klare Antwort. Fest steht: „Mit der Einführung des Online-Zulassungsverfahrens wurde die Siegelung der Kennzeichen in die Verantwortung der Halterinnen und Halter gegeben. Hierzu werden die Siegel und HU-Plaketten mit den Zulassungsdokumenten von der Zulassungsstelle an den Halter übersandt“, erklärt der Kreis Unna auf Anfrage.
„Verantwortung liegt beim Halter“
Also sind die Halter selbst für den Fehler verantwortlich? Das komme auf den Sachverhalt an, teilt Lea Malzer mit. „Wenn der Halter die Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle beantragt, dann muss sowohl die Prägestelle das Kennzeichen prüfen als auch die Zulassungsstelle. Mögliche Falschprägungen oder falsche Siegel müssen in diesem Fall dort erkannt werden. Wenn der Halter die Zulassung online durchführt, dann wird das Kennzeichen ebenfalls in der Prägestelle nach den Angaben des Halters geprüft und geprägt. Die Siegel und Plaketten werden jedoch von der Zulassungsstelle an den Halter übersandt. Die Verantwortung für die korrekte Siegelung liegt also in diesem Fall bei dem Halter oder der Halterin.“