"Muss nur etwas abgeben": Der Lüner Behindertenbeirat hat genug von den Ausreden der Falschparker. © Luca Füllgraf

Meinung

Höhere Strafen für Parken auf Behindertenparkplätzen sind angebracht

Strafen für das Parken auf Behindertenparkplätzen sind nicht da um Geld zu verdienen, sondern dienen der Gleichberechtigung. Deshalb sollten sie auch deutlich höher sein, findet unser Autor.

Lünen

, 06.05.2022 / Lesedauer: 2 min

Was ist zu kerngesunden Menschen zu sagen, die auf einem Behindertenparkplatz parken? Ich halte es da - auch ohne eigene Einschränkung - mit dem sehbehinderten Frank Vehlow, der sagt, dass seine Meinung dazu besser nicht wortwörtlich abgedruckt werden solle.

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Was aber tun, um das Falschparken zu verhindern? In meinem Fußball-Team wird der Strafenkatalog immer so ausgehandelt, dass die Strafen gerade noch so niedrig sind, dass sie auch begangen werden. Die Teamkasse soll ja nicht leer bleiben.

Für „Shampoo vergessen“ oder „Handy klingeln“ mag das eine gute Lösung sein. Bei Vergehen, die Menschen mit Behinderung in ihrem Recht auf einen passenden Parkplatz einschränken sicher nicht.

Bußgelder für behinderte Menschen verwenden

Aktuell kostet es 35 Euro auf einem Behindertenparkplatz zu stehen. Das schreckt offenbar lange nicht jeden ab. Deshalb wären höhere Strafen angebracht. Oder wie Wolfgang Bennewitz vom Lüner Behindertenbeirat sagt: „Das muss echt schmerzhaft werden.“

Dann überlegt sich der Falschparker oder die Falschparkerin beim nächsten Mal vielleicht zweimal, ob nicht doch ein anderer Parkplatz besser wäre. Und wenn nicht, darf die dann hohe Strafe auch gerne direkt für Belange von behinderten Menschen verwendet werden. Ansonsten haben die nämlich doppelt wenig davon.

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