Haushalt des Kreises Unna „Schulden werden durch NRW-Gesetz verschleiert“

Von Wilhelm Hochgräber
Haushalt des Kreises Unna: „Schulden in NRW werden verschleiert“
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„Rücklagen“ im Sinne der Gemeindeordnung NRW (Paragraf 75) sind keine Ersparnisse, sondern Verschuldungsoptionen. Deshalb stehen sie nicht auf der Aktiv-, sondern auf der Passivseite der Bilanz.

Wenn der Kreiskämmerer bei der Haushaltsplanung für 2024 auf 13,5 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage zurückgreift, heißt das einfach, dass er weitere 13,4 Mio. Euro Schulden aufnimmt.

Der Rückgriff auf die sogenannte „Ausgleichsrücklage“ (im Unterschied zur „Allgemeinen Rücklage“) ermöglicht einen in rechtlicher Hinsicht ausgeglichenen Haushalt, obwohl er es faktisch nicht ist (daher die Bezeichnung „fiktiver Haushaltsausgleich“).

Begriff „Rücklagen“ führt in die Irre

Während der Begriff „Fiktiver Haushaltsausgleich“ offen anzeigt, dass der Haushaltsausgleich nicht real ist, führt der Begriff „Rücklagen“ in die Irre. Der Sinn des kommunalen Haushaltes ist es, das „Haus“ einer Kommune zusammenzuhalten. Dazu ist ein realistisches Bild der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich.

Weitere Realitätsverschleierungen im kommunalen Haushaltsrecht von NRW liegen in der Definition des ausgeglichenen Haushaltes (Erträge mindestens so groß wie die Aufwendungen) unter Außerachtlassung der Schulden sowie dem Herausrechnen der Belastungen durch Corona und den Ukrainekrieg aus dem Haushalt.

Wilhelm Hochgräber

Holzwickede

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