Hagedorn zur Ex-Steag-Fläche in Lünen Rodung des Waldes auf der Deponie steht bevor

Hagedorn: Rodung des Waldes auf der Deponie steht bevor
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Die Blätter trieben aus, grünten, sie färbten sich und fielen schließlich ab: Das ganze Jahr 2022 hindurch haben sich die Politikerinnen und Politiker des Lüner Stadtrats und die Fachausschüsse immer wieder mit dem Baumbestand im Norden der ehemaligen Steag-Fläche beschäftigt. Die Diskussion lief dabei stets nach demselben Muster ab: GFL und Grüne setzten sich für den Erhalt des 1,8 Hektar großen Waldes ein, die Mehrheit plädierte für eine Rodung und damit eine Nutzung als das, was die Fläche formal auch ist: Industriegebiet. Die Umsetzung des Beschlusses steht jetzt bevor.

Noch steht der Wald in Lippholthausen unberührt da, während sich die Fläche um ihn herum in den zurückliegenden Monaten schon radikal verändert hat. Auch die letzten Gebäude sind inzwischen abgerissen. An die riesige Kraftwerksanlage erinnern nur noch Berge aus fein zerkleinertem Baumaterial, das auf seine künftige Wiederverwendung auf dem Gelände wartet. Die Bäume im Norden werden das wohl nicht mehr erleben.

„Wir haben Fällanträge gestellt für Rodungen auf den Flächen, die im B-Plan für Gewerbeflächen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen vorgesehen sind“, teilt Hagedorn-Sprecherin Judith Roderfeld auf Anfrage mit. Der Gütersloher Dienstleister für die Bereiche Abbruch, Entsorgung, Tiefbau und Flächenrevitalisierung hatte im Dezember 2019 die rund 40 Hektar große Fläche von Steag übernommen - inklusive der 1,8 Hektar großen sogenannten Bischoffs-Deponie. Dort hatten vor 40 Jahren die Bäume begonnen, zum heutigen Wald zu wachsen.

Fällperiode endet am 1. März

Wann genau das Unternehmen beginnen wird, die Motorsägen heulen zu lassen, will Judith Roderfeld nicht sagen. Es dürfte aber bald sein. Denn das Unternehmen plant die Rodungen „teilweise noch in der anstehenden Fällperiode durchzuführen“. Das heißt: noch bis März, also innerhalb der nächsten eineinhalb Monate. Oder ab Oktober. Dazwischen verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Rodungen. Erlaubt sind sie aber auch in diesem Zeitfester nur unter Auflagen.

„Die von den Genehmigungsbehörden auferlegten notwendigen Ersatzpflanzungen und Ausgleichsflächen sind sichergestellt“, sagt Judith Roderfeld. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna (WFG) hatte im Vorfeld angekündigt, den Wald 1:2 ersetzen zu wollen. In Lünen oder anderswo im Kreis Unna? Wo 3,6 Hektar Wald gepflanzt werden, ist noch offen.

Eigentlich wollte die WFG längst Eigentümerin der etwa 11 Hektar großen Nordfläche sein und damit auch des 1,8 Hektar großen Waldes. Inzwischen sitzen aber neben der WFG auch die Remondis Production GmbH sowie die Stadt Lünen mit am Verhandlungstisch. Für den Wald macht das aber keinen Unterschied.

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