Dass Daniel Wolski in U-Haft bleiben muss, hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Bochum am Freitag (19. Januar) bei dem von Anwältin Dr. Arabella Pooth beantragten Haftprüfungstermin entschieden. Dem ehemaligen Lüner Kommunalpolitiker Wolski wird unter anderem vorgeworfen, mit Minderjährigen Sex gegen Geld gehabt zu haben. Diese Vorwürfe hat er mittlerweile gestanden.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum im Gespräch mit unserer Redaktion unmittelbar nach dem Haftprüfungstermin weiter sagte, habe die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch Anklage gegen Daniel Wolski wegen des „Verdachts des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Materials“ erhoben. Dies sei Wolski und seiner Verteidigerin bei dem Haftprüfungstermin mitgeteilt worden.
Die Anklageerhebung sei auch der Grund gewesen, dass bei dem Haftprüfungstermin am Landgericht Bochum die komplette Strafkammer mit drei Berufsrichtern und nicht nur eine Ermittlungsrichterin oder ein Ermittlungsrichter neben dem Beschuldigten und seiner Verteidigung anwesend waren. Vermutlich wird der Prozess gegen Lünens ehemaligen langjährigen SPD-Ratsherren und Vorsitzenden der Lüner Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos) nach Angaben der Staatsanwaltschaft im April dieses Jahres beginnen.
Fluchtgefahr
Dass Wolski weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, liegt daran, dass die Strafkammer sicher ist, dass die Haftgründe Verdunkelungsgefahr und Fluchtgefahr nach wie vor bestehen. Daran änderte der mit über drei Stunden ungewöhnlich lange andauernde Haftprüfungstermin nichts.
Wolskis Strafverteidigerin Dr. Arabella Pooth (Dortmund) sagte nach dem Termin im Gespräch mit unserer Redaktion, dass sie keine Haftgründe sehe: „Deshalb habe ich die Aufhebung und hilfsweise Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt. Das Landgericht Bochum hat das anders gesehen. Der Haftbefehl bleibt weiter aufrechterhalten und auch in Vollzug. Ich kann dazu nur sagen, dass ich eben keine Haftgründe sehe und meine, dass mein Mandant aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist.“ Zum Gemütszustand ihres Klienten Daniel Wolski machte Pooth keine Angaben: „Dazu kann ich aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit nichts sagen, da bitte ich um Ihr Verständnis.“

Wohnungsdurchsuchung
Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine 16-jährige Bochumerin, die sich der örtlichen Polizei Ende 2022 anvertraut hatte. Um ihr Taschengeld aufzubessern, sei die Jugendliche auf einer Dating-Plattform aktiv gewesen und so in Kontakt mit Daniel Wolski gekommen, hieß es am Tag von Wolskis Festnahme an dessen Wohnsitz in Lünen-Brambauer am Donnerstag (26. Oktober 2023), über die unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte.
Aufgrund der Zeugenaussage der Bochumerin fand laut Staatsanwaltschaft am 6. März 2023 eine Wohnungsdurchsuchung durch Bochumer Polizeibeamte statt. Dabei waren rund 40 Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie Chats mit mutmaßlichen Missbrauchsopfern gefunden worden.

Teilgeständnis
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen Entgelt hat Wolski nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen gestanden. Anders sieht es bei dem Vorwurf des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Materials aus. „Hier wird es wohl auf die Beweisaufnahme ankommen“, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Anfang Januar gegenüber unserer Redaktion erklärt. Mittels der Beweisaufnahme soll das Gericht davon überzeugt werden, dass die Behauptung einer Partei der Wahrheit entspricht.
Wolski wird sexueller Missbrauch in 25 Fällen vorgeworfen. Die Taten sollen sich im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2023 ereignet haben. Die Opfer sind zwischen 13 und 17 Jahre alt. Laut Staatsanwaltschaft soll Wolski in neun Fällen Jugendliche und ein Kind gegen Entgelt missbraucht haben. In drei Fällen soll Daniel Wolski in seiner Wohnung in Lünen-Brambauer Sex gegen Geld mit verschiedenen Minderjährigen gehabt haben.
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