Antrag für Ausschuss
Grüne wollen Ende der „Steinzeit“ in Lüner Vorgärten
Die Grünen haben auch in Lünen einen Trend ausgemacht: Die Verödung der Vorgärten durch Gestaltung mit Steinen. Dagegen will die grüne Ratsfraktion etwas unternehmen.
Lünen
, 21.01.2019 / Lesedauer: 2 minSteine statt Pflanzen: Diesen Trend, den sie auch in Lünen beobachten, wollen die Grünen stoppen. © Stephan Schütze
„Immer mehr Hecken und Grünflächen werden durch ökologisch völlig wertlose Kies- und Schotterflächen ersetzt“, so die Grünen in einer Pressemitteilung. Unter diese „Steinwüste“ verlegten viele Grundstücksbesitzer auch noch eine „Unkrautschutzfolie“, durch die die Fläche hermetisch abgeriegelt werde.
Reduzierte Artenvielfalt
„Unabhängig vom Erscheinungsbild reduziert sich dadurch die Artenvielfalt in unserer Stadt, denn nicht nur Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen oder Hummeln, sondern auch Vögel finden in diesen ‚Steinwüsten’ keine Nahrung. Nicht zuletzt ist auch der Mensch betroffen: Kiesflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als der von Pflanzen beschattete Erdboden, wodurch das Mikroklima beeinträchtigt wird“, erklären die Lüner Grünen.
Das Beispiel anderer Städte
Viele Städte wollten den Trend dieser monotonen Steinwüsten beenden. So seien z.B. in Dortmund Steingärten in neuen Bebauungsplänen bereits verboten, in Herford seien wasserundurchlässige Schotterbeete untersagt und auch Xanten und Halle hätten ihre Festsetzungen in Bebauungsplänen dahingehend geändert. Weitere Städte würden folgen.
Auch Lünen soll nach dem Willen der Grünen bald zu diesen Städten gehören. Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, 5. Februar (17 Uhr, Rathaus) hat die grüne Ratsfraktion einen Antrag gestellt.
„Vollflächig mit Vegetation“
Hier der Antrag im Wortlaut: „Bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren in Lünen gelten folgende Festsetzungen:
Vorgärten sind vollflächig mit Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Befestigte Flächen sind nur für die erforderlichen Zufahrten/ Stellplätze, Zuwege und Müllstandplätze zulässig.
Die flächige Gestaltung der Vorgärten mit Materialien wie z.B. Schotter und Kies ist unzulässig.
Als Vorgärten gelten die Grundstücksflächen zwischen der Grenze der öffentlichen und/oder der privaten Erschließungsanlage, von der die Zuwegung zum Hauseingang erfolgt und der bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen verlängerten, vorderen Baugrenze oder –linie.“