Die Pläne der Essener Ruhrkohle AG (RAG), künftig wieder ungefiltertes Grubenwasser in die Lippe einzuleiten, standen auf der Tagesordnung der jüngsten Ratssitzung Mitte November. Den Anstoß dazu gab die Wählergemeinschaft „Gemeinsam Für Lünen“. Die GFL hatte dazu fünf Fragen an die Verwaltung gestellt, die vom Beigeordneten Dr. Christian Klicki beantwortet wurden.
Hat das Unternehmen RAG AG die Stadt Lünen bereits über ihre Pläne informiert?
Beim Team Technischer Umweltschutz sei noch keine neue Information darüber von der RAG AG eingegangen, sagte Christian Klicki. Zum aktuellen Stand des Verfahrens machte der Beigeordnete folgende Angaben:
- Der Abschlussbetriebsplan (ABP) unter Tage in der ZWH Haus Aden wurde am 07. Dezember 2017 und das Monitoring zum Grubenwasseranstieg am 22. März 2019 zugelassen. Die Abschussbetriebsplan‑Ergänzung unter Tage für den Grubenwasseranstieg auf -380 Meter ist in Vorbereitung.
- Seit dem 25. September 2019 erfolgt kein Pumpbetrieb mehr, die Erlaubnis dafür ist am 31. Juli 2021 erloschen.
- Für die künftige Grubenwassereinleitung muss ein Antrag gestellt werden (Wasserrechtlicher Antrag mit UVP Bericht für die zukünftige Einleitung in die Lippe). Dies ist in Vorbereitung und soll im 2. Quartal 2024 bei der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Eine Beteiligung der Stadt Lünen erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ab dem/nach dem 2. Quartal 2024.
Welchen Sachstand hat die Fachverwaltung zu dem Thema?
Laut Christian Klicki sei der Verwaltung unter anderem bekannt, dass hinsichtlich der Überprüfung möglicher Einwirkungen der Grubenwassereinleitung in die Lippe auf oberflächennahe Grundwasservorkommen in den Auenbereichen die Erarbeitung eines entsprechenden Monitorings im Rahmen des Wasserrechtsantrags für die Einleitung vorgesehen ist: „Überschreitungen der Gewässergrenzwerte durch die Grubenwassereinleitung werden nicht erwartet. Ob die Notwendigkeit gegeben ist, eine Wasseraufbereitung vor Einleitung in die Lippe durchzuführen, wird im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens geprüft. Dabei werden alle Umweltaspekte betrachtet. Entscheiden wird letztlich die Genehmigungsbehörde.“
Wie schätzt die Verwaltung die Risiken der RAG-Pläne für die Trinkwasserqualität ein?
„Die Stadt Lünen wird seit 2016 hauptsächlich aus den Ruhr-Wasserwerken Echthausen und Halingen mit Trinkwasser versorgt. Ein kleiner Teil der Trinkwassermenge - rund vier Prozent - stammte 2016 aus dem Wasserwerk Haltern“, sagte Christian Klicki. Damit erfolge im Stadtgebiet Lünen keine Trinkwassergewinnung direkt aus der Lippe und es sei auch kein Einfluss auf die Trinkwasserqualität in Lünen zu erwarten.
Wie schätzt die Verwaltung die Risiken der RAG-Pläne für Wasserqualität der Lippe ein?
Grundsätzlich sei es notwendig, das Grubenwasser auf einem bestimmten Niveau unter Normalhöhennull zu halten, um oberflächennahe Grundwasserleiter nicht zu gefährden, sagte Lünens Beigeordneter Christian Klicki und erklärt weiter: „Damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass das zwangsläufig anfallende Grubenwasser zu heben und in einen Vorfluter (ein Gewässer) einzuleiten ist. Das gehört zu den Ewigkeitslasten, die der Bergbau mit sich gebracht hat.“
Dabei müsse abgewogen werden, welche Variante die für alle Teilbereiche verträglichste Lösung darstellt. Die Prüfung und Abwägung würden erst beginnen, wenn die entsprechenden UVP-Unterlagen vorliegen. „Nach allen derzeit bekannten Informationen würden keine Überschreitungen der Gewässergrenzwerte durch die Grubenwassereinleitung erwartet. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine nachteiligen Auswirkungen für die Lippe als Ökosystem und die angrenzenden Schutzgebiete ergeben. Dies sicherzustellen, ist Gegenstand der bevorstehenden Verfahren“, so Klicki.

Was unternimmt die Stadtverwaltung zum Schutz von Trinkwasser- und Flussqualität beziehungsweise was beabsichtigt sie in naher Zukunft zu tun?
Die Einleitung von Grubenwasser in die Lippe werde strengen Vorgaben unterliegen und seitens der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (RB Arnsberg) nur genehmigt, wenn diese strengen Vorgaben eingehalten würden. Dazu gehören Vorgaben, wo und wann wieviel Wasser welcher Qualität eingeleitet werden darf: „Im Laufe des anstehenden Verfahrens wird die Stadt Lünen beteiligt werden und wird die übermittelten Unterlagen kritisch prüfen.“ Alle verfügbaren Informationen werden gesammelt und aufbereitet und der Politik zeitnah zur Verfügung gestellt.
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