
Tausche „Fleppe“ gegen Scheckkarte: Michael Dörlemann (62) mit seinem alten und neuen Führerschein. © Stefan Milk
Führerschein-Tausch: „Mein Freund durfte plötzlich nur noch Motorrad fahren“
EU-Führerschein
Die gute alte „Fleppe“ stirbt aus: Alte Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Alter. Michael Dörlemann (62) war jetzt dran – und lernte einiges dazu.
Es ist ein gewaltiger bürokratischer Akt über einen sehr langen Zeitraum: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Michael Dörlemann (62) aus Bergkamen hat den Umtausch gerade hinter sich gebracht. Er gehört zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964, die ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen müssen. Um die Behörden nicht zu überlasten und lange Wartezeiten zu vermeiden, gelten je nach Alter und Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis in Deutschland sehr unterschiedliche Umtauschfristen.
Alter Führerschein wird nicht vernichtet, sondern erhält einen Stempel
Dörlemann geht es so wie vielen anderen: Eigentlich hängt er an seiner guten alten „Fleppe“. „Ich wollte mich eigentlich gar nicht trennen von meinem geliebten grauen Führerschein, der mich seit meinem 18. Geburtstag begleitet“, erzählt der 62-Jährige. Aber seine Frau habe dann gemeint, er müsse sich darum mal kümmern. Zusammen gingen sie zum Bürgerbüro in ihrem Wohnort Bergkamen und bekamen zunächst eine Kopie des alten Führerscheins. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheintausch dient diese als vorübergehende Fahrerlaubnis, die einer Polizeikontrolle standhält.
Der Original-Führerschein ging dann zur zuständigen Behörde mit Führerschein-Stelle, also zur Kreisverwaltung nach Unna. Ein paar Wochen später kam dann der neue Führerschein aus der Bundesdruckerei in Berlin. Aber auch der alte „Lappen“ wurde nicht etwa vernichtet, sondern kam zurück – versehen mit einem Stempel, dass er nur noch begrenzt gültig sei.
Michael Dörlemann wird das gute Stück mit dem Schwarz-Weiß-Foto aus Jugendtagen selbstredend in Ehren halten. Das neue Foto findet er indes gewöhnungsbedürftig: „Auf diesen biometrischen Passfotos guckt man immer wie ein schlecht gelaunter Frosch.“

Früher schwarz-weiß, heute biometrisch: Zwischen diesen beiden Fotos von Michael Dörlemann liegen über vier Jahrzehnte. © Montage: Martin Klose
Dafür habe der neue Führerschein im Scheckkarten-Format den Vorteil, dass er praktischer zu verstauen sei. Gewöhnungsbedürftig findet Dörlemann allerdings auch die neuen Führerscheinklassen. Er hatte vorher Klasse 1 und 3, durfte Motorrad und Auto fahren. „Dass ich auch Trecker fahren darf, wusste ich vorher gar nicht“, sagt Dörlemann mit einem Schmunzeln.
Neue Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig
Lernen musste er zudem, dass der neue Führerschein eine begrenzte Gültigkeit hat: 15 Jahre, dann muss er verlängert werden. Das lässt sich der Staat freilich etwas kosten, eine Verwaltungsgebühr von 25,30 Euro musste Michael Dörlemann für den Umtausch entrichten.
Immerhin unterlief der Behörde dabei kein Fehler – anders als bei einem Freund, von dem Dörlemann zu berichten weiß, dass er erst nur die Klasse 1 fürs Motorrad gemacht und die Klasse 3 fürs Auto später nachgemacht hatte. Der Kreis Unna habe dann vergessen, den Autoführerschein bei der neuen Fahrerlaubnis zu berücksichtigen.
„Plötzlich durfte er nur noch Motorrad fahren mit seinen 63 Jahren, da hat er nicht schlecht gestaunt“, sagt Dörlemann und lacht. Der „falsche“ Führerschein sei freilich inzwischen durch einen korrekten ersetzt worden.
Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 (Frist bereits abgelaufen, bei Überschreitung droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro)
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033