Insolvenz: Was FTI-Kunden nun tun sollten Reisebüro Horn rät betroffenen Urlaubern

Von Christian Besse
Reisebüro Horn rät betroffenen Urlaubern nach FTI-Insolvenz
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Insolvenz des Reiseunternehmens FTI betrifft auch Kunden, die über das Reisebüro Horn Reisen gebucht haben.
  • Alle Reisen von FTI sind bis zum 10. Juni durch den Insolvenzverwalter abgesagt, weitere Absagen könnten folgen.
  • Betroffene Kunden sollten alle Dokumente und Belege für eine mögliche Rückerstattung durch den Deutschen Reisesicherungsfond aufbewahren.

Joachim Horn ist nicht nur Inhaber des gleichnamigen Reisebüros mit Geschäftsstellen in Lünen und Selm, sondern auch Vorstandsmitglied des Deutschen Reiseverbandes (DRV). In dieser Eigenschaft erfuhr der Unternehmer schon am Montagmorgen, dass ein Insolvenzantrag des Reiseunternehmens FTI unmittelbar bevorstehe. Auch über sein Reisebüro hatten Urlauber bei FTI gebucht. Aber, so Horn: „Die betroffene Kunden können an einer Hand abgezählt werden und sind daher nicht repräsentativ. Ziele waren die Türkei und Ägypten.“

Reisen bis Montag abgesagt

Der Insolvenzverwalter von FTI habe nach seinem jetzigen Kenntnisstand (Mittwoch, d. Red.) alle Reisen bis zum 10. Juni erst einmal abgesagt, so Joachim Horn weiter. Diese Reisen fänden nicht statt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Reisen nach kommenden Sonntag auch abgesagt beziehungsweise storniert werden, ist meines Erachtens recht hoch. Es besteht aber durchaus noch die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter diese Reisen vielleicht zum Teil doch noch durchführen lässt.“

Wichtig für die betroffenen Kunden sei jetzt in erster Linie, Ruhe zu bewahren. Horn rät den Betroffenen dringend davon ab, die Reise von sich aus zu stornieren. „Gleiches gilt für Reisen, die durch FTI vielleicht durchgeführt werden und bei welchen der Kunde, aus welchem Grund auch immer, nicht zum Abflug erscheint.“ Der Grund: Der Reisevertrag gelte erstmal weiter und FTI hätte Anspruch auf Stornokosten. Das Buchen eines Ersatzurlaubs berge ein Risiko, solange es nicht zur Absage oder Stornierung der ursprünglichen Reise durch FTI oder den Insolvenzverwalter kommt.“

Wenn sich Hoteliers querlegen

Was aber ist, wenn FTI-Kunden schon vor Bekanntwerdung der Insolvenz abgeflogen sind und jetzt vor Ort sind? Der DRSF (Deutscher Reisesicherungsfond, d. Red.) habe gegenüber allen infrage kommenden Hotels Kostenübernahmeerklärungen abgegeben, so Horn. „Wenn sich Hoteliers gegenüber Kunden querstellen und trotzdem zusätzliche Zahlungen verlangen oder gar vom Kunden erpressen, dann muss der Kunde die Quittungen sammeln und diese als Insolvenzfolgekosten an den DRSF einreichen.“ Dieses Prozedere gelte aber nur für Pauschalreisen mit Sicherungsschein.

Obwohl das Reisebüro Horn nur wenige betroffene Kunden betreut, gab es dort nach Bekanntgabe der FTI-Insolvenz viele Anfragen. „Ich habe viele Anrufe von Kunden erhalten, die bei Online-Portalen oder auf der FTI-Website direkt gebucht haben, da diese Kunden bei den Hotlines kaum ein Durchkommen fanden. Allein die FTI-Hotline hatte am Dienstag über 60.000 Anrufe.“

Belege unbedingt aufbewahren

Er könne diesen Kunden nur raten, die Reisebestätigung, die von FTI erstellte Rechnung und Zahlungsnachweise für eine spätere Erstattung durch den DRSF aufzubewahren. Er bitte um Verständnis dafür, dass er auf die Vorgänge der Kunden nicht zugreifen und auch nicht weiter individuell weiter beraten könne, da die Vorgänge nur der Buchungsstelle zugänglich seien. Und: Jeder, der eine individuelle Empfehlung oder eine Rechtsberatung wünsche, müsse sich an einen qualifizierten Reiserechtsexperten wenden.