Nach dem Besuch in einem Friseursalon in Lünen trafen sich Kundin und Mitarbeiter nun vor Gericht. Der Vorwurf: Sexuelle Belästigung.

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Friseur vor Gericht: Frau aus Lünen schildert sexuelle Belästigung

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Die Frau aus Lünen wollte die Haare schön haben - doch auf den Besuch im Friseursalon folgte eine Anzeige gegen einen Mitarbeiter. Der Vorwurf: Sexuelle Belästigung.

Lünen

, 16.01.2022, 17:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Das war mir einfach so unangenehm.“ Bei einem Friseurbesuch in Lünen wurde eine junge Frau Opfer einer sexuellen Belästigung. Der fragliche Mitarbeiter bestritt nun vor Gericht jeglichen Übergriff.

Seit Jahren zählte sie zu den Stammkunden. Sie ging gerne in den Salon in der City, fühlte sich wohl. Das änderte sich im Dezember 2020 schlagartig. Nachdem ihre Haare bereits in gewünschter Form und Farbe waren, erhielt die 24-Jährige das Angebot, dass auch noch ihre Augenbrauen gezupft werden könnten. Sie nahm an – und bereute das kurz darauf bitter.

Angeklagter beteuert Unschuld

Der spätere Angeklagte nutzte diese Gelegenheit, um seine Hände in Richtung ihres Dekolletés wandern zu lassen, berührte sie zweimal im Bereich der Brust. Dem Zwischenfall folgte eine Strafanzeige.

Vor dem Amtsgericht beteuerte der 42-jährige Lüner nun jedoch seine Unschuld. Er habe die Augenbrauen gezupft, Haare aus dem Gesicht und unter Umständen auch vom Hals entfernt. Anderes habe er nicht gemacht. Warum sie nun so etwas behaupte, das könne er sich auch nicht erklären.

Die Kundin sei zufrieden gewesen und er habe das alles für einen ganz normalen Vorgang gehalten. „Ich bin keiner, der so etwas macht“, versicherte er später, verwies darauf, dass er verheiratet sei und Kinder habe.

"Warum sollte ich mir das ausdenken?"

Die Betroffene belastete ihn mit ihrer Aussage allerdings schwer. Anfangs sei alles normal und in Ordnung gewesen. Dann seien die Hände des Angeklagten zum ersten Mal tiefer gegangen, später ein weiteres Mal. „Ich war schockiert und verwirrt. Ich habe nichts gesagt. Ich war eingeschüchtert. Das war mir einfach so unangenehm. Ich habe mich auch geschämt“, erinnerte sie sich im Zeugenstand.

Das erste Mal habe sie sogar noch für ein Versehen gehalten. „Warum sollte ich mir das ausdenken?“, fragte sie und wies darauf hin, dass sie seit Jahren dort Kundin gewesen sei. Nun gehe sie nicht mehr in den Salon, vermeide es sogar, dort vorbeizugehen.

800 Euro Geldstrafe

Während die Verteidigerin von einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Situation sprach und einen Freispruch für den Lüner beantragte, hatten weder die Vertreterin der Anklage noch die Richterin Zweifel an der Schuld des 42-Jährigen. Die Aussage der Geschädigten sei glaubhaft gewesen - detailreich, nachvollziehbar und anschaulich. Noch vor Gericht sei es ihr peinlich und unangenehm gewesen, die Vorfälle zu schildern.

Den Angeklagten habe sie auch nicht besonders belasten wollen. Den Mann, der bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, kamen die Übergriffe am Ende teuer zu stehen. Er wurde zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

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