Eine Katzenschutzverordnung ist im Kreis Unna Anfang 2018 in Kraft getreten. Mit der Kastrationspflicht und der Verpflichtung, Freigänger zu registrieren, soll einer ausufernden Vermehrung der Katzen Einhalt geboten werden – Tierschützerin Ellen Heckmann sieht in der Verordnung bisher eher einen zahnlosen Tiger.
„Man hat das Gefühl, das wird gar nicht weniger“, klagt das engagierte Mitglied des Tierfreunde e.V. Kamen. Allein in ihrer Station würden aktuell elf Katzenbabys mit Müttern sowie drei weitere trächtige Katzen versorgt. „Bei einer Päppelmama sind außerdem neun weitere verwaiste Babys untergebracht“, verdeutlicht Heckmann.
Herrenlose Katzen werden „laufend“ gemeldet
Laufend würden dem Verein derzeit auch weitere herrenlose Katzen gemeldet. „Es ist eine Katastrophe“, sagt Heckmann. In jedem Frühjahr steige die Zahl von neugeborenen Katzenjungen zwar an. Mehr als fünf Jahre nach Einführung der Verordnung, die im gesamten Kreis Unna gilt, habe man sich aber einen Rückgang in der Wildnis geborener Katzen erhofft.

Sie und ihre Mitstreiterinnen versorgen herrenlose Tiere und griffen immer wieder entlaufene Freigänger auf. „Die sind oft weder kastriert, noch gekennzeichnet“, so Heckmann. „Ich weiß nicht, woran es liegt.“ Wer eine Katze oder einen Kater halte müsse sich bewusst sein, dass ihn die Verordnung treffe. Nach Erfahrungswerten von Heckmann belaufen sich die Tierarztkosten bei Katzen auf 180 Euro, bei Katern auf 120 Euro.
Der Kreis Unna weist darauf hin, dass „objektive Zahlen“ zur Zahl der Kastrationen von den Tierschutzvereinen geliefert würden, die freilebende Katzen regelmäßig kastrieren. „Diese Zahlen haben 2020 einen Höchststand erreicht und nehmen seitdem erkennbar ab“, räumt man beim Kreis ein. Eine Meldepflicht über erfolgte Kastrationen seitens der Katzenbesitzer gibt es nicht.
Unkontrollierte Vermehrung führt zu Krankheiten
Aus Sicht des Tierschutzes ist die Kastrationspflicht berechtigt. Herrenlose, verwilderte Hauskatzen hätten ein leidvolles Leben. „Sie schaffen das nicht, sie sind eingeschränkt in ihren Instinkten“, sagt Ellen Heckmann. Tierschützer stellten Futterstellen auf, damit die Tiere nicht verhungerten. Viele Junge von verwilderten Katzen seien zudem krank und missgebildet.
„Die freilebenden Katzen einzufangen und zur Weitervermittlung im Tierheim aufzunehmen ist keine Option, vor allem nicht bei erwachsenen Katzen, die ein Leben in Freiheit gewohnt sind“, so Heckmann. Die Tierschutzvereine bringe die freiwillige Übernahme der Kastration an die finanzielle Belastungsgrenze. Sie appelliere daher an alle Katzenbesitzer, der Kastrationspflicht sowie Kennzeichnung und Registrierung nachzukommen.
Kastrierte Katzen weniger auf Streifzug
Die Kastration sei für Tierärzte ein Routineeingriff und verlaufe in der Regel komplikationslos. Danach seien die Tiere schnell wieder fit. Ein großer Vorteil: Kastrierte Katzen hätten einen geringeren Bewegungsradius und unternähmen weniger Streifzüge.
- Tierfreunde e.V Kamen, Schnepperfeld 55, 59179 Kamen, Tel. (0179) 2577171.
- Bei Notfällen 24 Stunden erreichbar unter Tel. (0176) 55443277.
Halter, die gegen die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht ihrer Freigängerkatzen verstoßen, handeln gemäß Katzenschutzverordnung ordnungswidrig. Diese Verstöße können mit Geldbußen bis zu je 1000 Euro geahndet werden. „In der Regel werden die Katzenhalter zunächst dazu aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen und einen Nachweis darüber vorzulegen“, heißt es seitens des Kreises. Ellen Heckmann verleiht dem Nachdruck: Kenne die Tierhilfe Halter von Freigängerkatzen, die nicht kastriert sind, werde man sie dem Kreis melden.
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