Zuschüsse zwischen zehn und 15 Prozent sind möglich, wenn Unternehmen dauerhafte Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze schaffen oder sichern. Darauf machte am Donnerstag (25. Mai) die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna (WFG) aufmerksam.
WFG-Geschäftsführer Sascha Dorday hat dabei das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) des Landes NRW im Blick. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird die Förderbedingungen zum 1. Juli 2023 anpassen. Daher sei Eile geboten.
Betriebsübernahmen und Neugründungen förderfähig
Für Unternehmen aus dem Kreis Unna könne es lohnend sein, im Juni noch
einen Förderantrag zu stellen. Neben den Zuschüsse zu den förderfähigen Investitionsausgaben könnten auch Betriebsübernahmen und Neugründungen förderfähig sein.
Für eine Förderung kommen laut Dorday Unternehmen mit überregionalem Ansatz aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten, den so genannten C- und D-Fördergebieten, investieren. Diese umfassen den gesamten Kreis Unna.
Das Programm richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften. Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist,
können auch Großunternehmen gefördert werden.
Die Fördermittel des RWP gelten grundsätzlich für:
- gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden (Zweckbindungsfrist fünf Jahre); alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden;
- nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung und Schulung;
- die Markteinführung von innovativen Produkten, wenn diese maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt wurden.
WFG für den Kreis Unna berät Betriebe
„Die Anträge zur Inanspruchnahme der RWP-Förderung sind bei der NRW-Bank
Münster zu stellen. Das Team der WFG Kreis Unna berät und unterstützt Unternehmen aus den zehn Städten und Gemeinden des Kreises Unna und hilft bei der Antragstellung“, so Sascha Dorday.
Zwar wird es das RWP auch nach Juli noch im Kreis Unna geben, dann allerdings in stark veränderter Form. Um noch von aktuell geltenden Bedingungen zu profitieren, müsse ein Antrag bis zum 30. Juni eingereicht sein. WFG-Mitarbeiter Ansgar Burchard, E-Mail: a.burchard@wfg-kreis-unna.de; Tel. (02303) 27-1290, berät interessierte Betriebe.