Fehde zwischen Lünern eskaliert Wurf mit Bierflasche und Stichwunden beschäftigen Justiz

Fehde zwischen Lünern eskaliert: Ein Thema - zwei Versionen
Lesezeit

Bis aufs Blut: Im Streit soll der Lüner (44) seinen Widersacher brutal attackiert und verletzt haben. Im Prozess vor dem Amtsgericht gab es jetzt zwei Versionen zu dem, was sich im Frühjahr und Sommer 2024 ereignet haben soll.

Der Aufenthaltsraum eines Kiosks an der Münsterstraße in Lünen hat es beiden Männern angetan und deshalb treffen sie, die eine wechselseitige Abneigung verbindet, regelmäßig aufeinander – im wortwörtlichen Sinne. Eine Aversion, die am 6. Februar 2024 darin gegipfelt sein soll, dass der spätere Angeklagte zunächst eine Bierflasche in Richtung seines Gegners geworfen und anschließend versucht haben soll, ihn zu schlagen. Beides erfolglos. Dann soll er verschwunden sein, um kurz darauf wieder aufzutauchen und seinem Opfer sechs Stichwunden mit einem Brieföffner zuzufügen.

Der zweite Vorfall ereignete sich am 6. August 2024 – erneut im Bereich des Kiosks. Laut Anklage attackierte der 44-jährige Lüner den Kontrahenten diesmal mit einer Bierflasche und fügte ihm Schnittwunden im Bereich der Brust zu.

Der Eingangsbereich des Lüner Amtsgerichts.
Die erbitterte Fehde beschert nun der Justiz reichlich Ärger. (Archivbild) © Mönnig (A)

Vorwürfe, die er in seiner Verhandlung so nicht stehenlassen wollte. Was die Vorwürfe rund um den 6. Februar 2024 betreffe, habe er sich lediglich gewehrt, als der andere auf ihn eingeschlagen habe. „Der war voll besoffen“, betonte er. Er sei allerdings ebenfalls alkoholisiert gewesen und könne sich nicht an alles erinnern. Den Brieföffner habe er jedenfalls nur versehentlich dabeigehabt und als er Blut gesehen habe, habe er gedacht: „Jetzt hast Du Scheiße gebaut.“ Und hinsichtlich der Sache im August 2024 könne er nur sagen, dass er gar nichts gemacht habe. „Der hat sich selbst geschnitten.“

Erwartungsgemäß fiel die Schilderung seines Gegners „etwas“ anders aus. Nach dem vielleicht doch nicht gezielten Wurf mit der Bierflasche habe es Stress gegeben. Er habe den Angeklagten geschlagen. Der sei gegangen und kurz darauf zurückgehrt, habe dann mit einem Gegenstand auf ihn eingestochen. Leute seien dazwischengegangen, die Polizei sei gekommen, seine Wunden seien genäht worden und da ein Haftbefehl gegen ihn selbst in der Welt gewesen sei, sei er auch noch verhaftet worden. Bei dem zweiten Zwischenfall habe ihn der Angeklagte gesehen und sei sofort mit der Bierflasche auf ihn draufgegangen. Danach habe er die Wunden im Brustbereich gehabt.

Ein Zeuge sprach von beidseitigen Aktionen und davon, dass die Männer wie Magneten gewesen seien. Ein anderer brachte es trocken auf den Punkt: „Für mich sah das einfach so aus, dass sich zwei Besoffene die Köppe zusammenhauen.“

Vieles blieb im Dunkeln. Deshalb wird das Verfahren Anfang 2025 mit der Befragung von weiteren Zeugen fortgesetzt. Für den angeklagten Lüner geht es um viel, da er unter laufender Bewährung steht.