„Zwölf wuchtige Faustschläge gegen den Kopf“ Lüner trägt Fußfesseln beim Obdachlosenmord-Urteil

Obdachloser totgeschlagen: Lüner zwangseingewiesen
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Vor sechs Monaten prügelte ein psychisch kranker Mann (22) aus Lünen am Bochumer Hauptbahnhof einen schlafenden Obdachlosen zu Tode. Bei dem Tatvideo einer Überwachungskamera gefriert einem das Blut in den Adern. Am Mittwoch (22. Januar) wurde der unberechenbare Gewalttäter in eine geschlossene forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen.

Die Anordnung der Maßregel zum Schutz der Allgemeinheit war für Bochumer Schwurgericht absolut alternativlos. Zu schwerwiegend ist die psychische Erkrankung des Lüners. Zu stur und bagatellisierend sein Umgang damit. Und regelrecht riesig die Gefahr vor neuen gefährlichen Gewaltausrastern des 160 Kilo schweren Zwei-Meter-Mannes.

Wie schwer krank der Lüner ist, wurde auch am Urteilstag noch einmal eindrücklich deutlich. Der 22-Jährige ätzte gegen seine Ärzte („Die behandeln mich wie ein Monster“), verharmloste den tödlichen Angriff auf den Obdachlosen („Ich konnte ja praktisch nichts dafür“), sinnierte über eine bessere Zukunft im Ausland („Dieses Land hier ist nicht mehr meins“).

Im nächsten Moment wünschte er sich mit vernünftigem Unterton in der Stimme eine Resozialisierung, sprach von Fehlern und versicherte: „Ich will mein Leben wieder in den Griff kriegen.“

Das spätere Opfer war am 26. Juli 2024 kurz davor, sein eigenes Leben wieder in den Griff zu bekommen – ehe ihn der Lüner dann aus dem Nichts tötete.

200 Euro hatte der aus Rumänien stammende Familienvater in den Taschen. Nach glückloser Jobsuche wollte er am nächsten Morgen mit dem Zug zurück in die Heimat zu den drei Kindern reisen. Am Bochumer Bahnhof hatte er sich im Bereich der Schließfächer schlafen gelegt.

Jochbein, Nase und Kiefer gebrochen

Was dann passierte, wurde von einer Kamera gefilmt: Der Lüner tritt an den schlafenden Mann (38) heran, schaut ihn sich an, weicht kurz zurück und tritt dann in einer Art Blitzangriff wie von Sinnen auf den Kopf des Mannes ein.

„Es folgen zwölf wuchtige Faustschläge gegen den Kopf“, hieß es beim Urteil. Spätestens nach dem siebten Schlag war das Opfer augenscheinlich bewusstlos. Jochbein, Nase und Kiefer gebrochen. „Selbstherrlich“, so Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann, habe sich der Beschuldigte über das Leben des Opfers gestellt.

Der 38-Jährige war in ein Bochumer Krankenhaus verbracht worden, wo er jedoch drei Tage später aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas sowie eines Hirnödems verstarb. Der Beschuldigte war in der Tatnacht festgenommen worden.

Der 22-Jährige hatte beim Prozessauftakt erklärt, dass er bei dem schlafenden Mann „Schlangenaugen“ gesehen haben will und daraufhin Panik bekommen habe („Aus Angst wurde Hass“).

Strafjuristisch bewertet wurde die Gewalttat am Ende als Mord. Eine klassische Bestrafung war wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit von vorneherein ausgeschlossen.

Richter Volker Talarowski mahnte den 22-Jährigen, das „A und O“ für eine etwaige Perspektive in Freiheit sei neben einer Drogenabstinenz „die Ernsthaftigkeit der Krankheit anzuerkennen“.

Wie bekannt wurde, hatte der 22-Jährige wenige Wochen vor dem tödlichen Gewaltexzess schon in Lünen einen Schüler aus dem Nichts attackiert. Auch soll er bei einem Ausraster durch einen Faustschlag eine Hauswand beschädigt, selbst unverletzt geblieben sein und sich mit „Super-Kräften“ gebrüstet haben.

Zudem hatte der Lüner am 19. Mai 2024 in Bochum einen anderen Mann brutal zusammengeschlagen.

Lüner musste Fußfesseln tragen

Nach Zwischenfällen in der Psychiatrie hatten die Bochumer Richter zuletzt besondere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet, ließen den Beschuldigten unter anderem nur noch in Fußfesseln in den Saal führen.

Obendrein wurde die Zahl der Justizwachtmeister aufgestockt. Sechs Männer hatten sich am Urteilstag um den Lüner platziert, auch zu Verteidiger Egbert Schenkel klaffte eine Sicherheitslücke.