Harte Bandagen: Anfang 2024 griff ein 25-jähriger Lüner ein, als es zwischen seinen Eltern wieder einmal zu einer Auseinandersetzung kam. Doch das, was als vermittelnde Geste gedacht war, brachte das Fass endgültig zum Überlaufen. Der Zwischenfall ereignete sich am 5. Januar 2024 in der Wohnung der Familie. Die Eheleute stritten einmal mehr, der Sohn intervenierte und letztlich forderte ihn seine Mutter auf, die Polizei zu rufen.
Daraufhin wollte ihm der Vater das Handy entreißen und packte ihn von hinten so, dass der 25-Jährige leichte Luftnot bekam. Dann stieß ihn der Vater (63) zu Boden. Auch verschloss er die Wohnungstür für etwa 20 Minuten, sodass Ehefrau und Sohn quasi eingesperrt waren.
Freiheitsberaubung und Körperverletzung wurden dem 63-jährigen Lüner nun vor dem Amtsgericht vorgeworfen. Er beteuerte direkt nach Verlesung der Anklageschrift: „Ich wollte niemanden verletzen. Ich wollte meinem Sohn nur das Handy wegnehmen. Ich habe ihn nicht gewürgt. Das war so ein Gerangel.“
Zehntägiges Rückkehrverbot
An dem Tag habe er sich mit seiner Frau gestritten, habe dann „etwas übertrieben“. Und die Tür habe er nur abgeschlossen, um seinen Sohn daran zu hindern, hoch zur Wohnung der Schwiegermutter zu laufen, um von dort aus die Polizei zu rufen. Seine Strafe habe er schnell erhalten: Die Polizei habe ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot erteilt. „Es war mir eine Lehre.“
Der Sohn wurde gehört. Ihm war das alles sichtlich unangenehm und die Streitigkeiten seiner Eltern belasteten ihn. Er erinnerte sich, es habe ein Missverständnis gegeben, das Ganze habe sich hochgeschaukelt und sein Vater habe kurz die Kontrolle verloren.

Sein Vater habe ihm das Handy wegnehmen wollen, habe ihn festgehalten und dann könne er sich erst wieder erinnern, auf dem Boden gesessen zu haben. „Ja, das war am Hals halt ein bisschen eingeklemmt.“ Er, der die Schuld für die Querelen zwischen seinen Eltern auch bei sich suchte, betonte, dass ihm Hilfe in Form einer Beratung deutlich wichtiger als eine Bestrafung seines Vaters sei.
Anti-Aggressions-Training
Die Ehefrau des angeklagten Vaters bestätigte im Zeugenstand, dass es regelmäßig Streit gegeben und dass sich die Situation an dem Januartag aufgeschaukelt habe. Ihr Mann habe den Sohn von hinten gefasst, habe ihn aber ganz gewiss nicht würgen wollen. Und die Zeit, die sie in der Wohnung eingesperrt waren, schätzte sie auf maximal zehn Minuten.
Die Richterin wies sie und ihren Mann gleichermaßen darauf hin, dass der Sohn unter den Auseinandersetzungen leide und dass sie vielleicht über eine Paar- oder Verhaltenstherapie nachdenken sollten. Das Verfahren gegen den bis dato unbescholtenen Lüner wurde vorläufig eingestellt. Die Auflage: Er soll an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 2. Dezember 2024.