Familienstreit endet auf Intensivstation: Lünerin kämpft für Aufklärung

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Familienstreit endet auf Intensivstation: Lünerin kämpft für Aufklärung

rnGerichtsprozess

Ein Familienstreit eskalierte so sehr, dass zwei Personen zum Schluss auf der Intensivstation landeten. Noch immer können die Opfer und die vier Angeklagten nicht mit der Sache abschließen.

Lünen

, 01.11.2021, 08:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eine Familienstreitigkeit, die aus dem Ruder gelaufen ist, zieht sich jetzt seit nun mehr als viereinhalb Jahren hin. Eine Lünerin, die Nebenklägerin, und ihr Bruder haben bei der Streitigkeit so schlimme Verletzungen davon getragen, dass sie auf der Intensivstation landeten. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung.

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Am Donnerstag, 28. Oktober, wurde der Fall erneut vor dem Amtsgericht Lünen verhandelt. Insgesamt gab es vier Angeklagte, einer davon - der Ehemann der Nebenklägerin - ist nicht erschienen. Dabei soll er es gewesen sein, der dafür sorgte, dass seine Frau, mit der er mittlerweile fünf Kinder hat, mit schlimmen Verletzungen auf der Intensivstation gelandet ist. Die anderen Angeklagten seien wohl auf den Bruder losgegangen, als dieser versuchte, seine Schwester vor dem Ehemann zu beschützen. Das war im Januar 2017.

Corona und Verzögerungstaktik?

Seitdem gab es immer wieder Gerichtstermine, doch zu einem Urteil ist es bisher nie gekommen. Die Staatsanwaltschaft sprach von mehreren Faktoren, die in die Dauer des Verfahrens hineinspielen, wie Corona und auch eine eventuelle Verzögerungstaktik der Angeklagten.

Zu Beginn des Verhandlungstages war die Nebenklägerin noch nicht anwesend, daher verhandelten ihr Anwalt, die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der vier Angeklagten bereits ohne sie.

Sowohl die Anwälte aller Parteien, als auch Staatsanwaltschaft und Richterin waren sich einig, dass es nach so viel verstrichener Zeit unmöglich sei, noch eindeutig herauszufinden, wie sich die Tat tatsächlich abgespielt hat. Es stand schon die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Raum, als die Nebenklägerin eintraf und mitteilte, dass sie damit nicht einverstanden sei.

Staatsanwaltschaft kommt Wunsch der Nebenklage nach

Rein rechtlich gesehen, ist es nicht nötig, die Zustimmung der Nebenklägerin einzuholen, wenn die Staatanwaltschaft und die Richterin sich mit den Anwälten der Anklage einig sind. Doch nachdem die Frau aus Lünen ausführlich erläutert hat, dass sie ihrem Mann eine Lehre erteilen möchte, damit er in seine Grenzen verwiesen wird, und ihr eine kleine Geldstrafe von ein paar Hundert Euro nicht reiche, änderte die Staatsanwältin ihre Meinung. Offenbar läge der Frau viel daran, dass ihr mittlerweile Ex-Mann eine Strafe bekommt und das Verfahren nicht eingestellt wird.

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Die Anwälte der anderen Angeklagten waren davon alles andere als angetan. Die Richterin beschloss einen neuen Verhandlungstermin anzusetzen. Da dafür alle vier Anwälte Zeit haben müssen, konnte kein Termin mehr in diesem Jahr gefunden werden. Der ewige Familienstreit kommt somit weiterhin nicht zu einem Abschluss und geht erneut in die Verlängerung.