Die tagelange Suche nach einer vermeintlichen Löwin im Umland von Berlin hat bei vielen Menschen die Frage aufgeworfen: Werden Raubkatzen womöglich auch in meiner Nachbarschaft gehalten? Möglich ist das tatsächlich, dem Kreisveterinäramt ist die Haltung von Löwe, Tiger und Co. in seinem Zuständigkeitsbereich allerdings nicht bekannt.
Bei der Kreisverwaltung als Unterer Naturschutzbehörde müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung geschützte Wirbeltiere aber durchaus angemeldet werden.
Zählung erbrachte rund 11.000 geschützte Exemplare
„Bei der letzten Zählung wurden ungefähr 11.000 artgeschützte Tiere im Kreis Unna gehalten“, heißt es auf Nachfrage aus dem Kreishaus. Die fünf am häufigsten gehaltenen Arten von geschützten Wirbeltieren im Kreis Unna sind demnach die
griechische Landschildkröte, das Jemen-Chamäleon, der Graupapagei, der Färberfrosch und die Blaustirnamazone.


Die griechische Landschildkröte beispielsweise ist im Bestand bedroht. Auch in Gefangenschaft nachgezogene Tiere unterliegen daher einer behördlichen Meldepflicht und brauchen für die Weitergabe an andere Halter Vermarktungsgenehmigungen.
Wie viele Exemplare der geschützten Tiere im Einzelnen in den zehn Kommunen in Haus und Hof gehalten werden, konnte der Kreis nicht mitteilen.
Eine Registrierung giftiger Tiere ist hingegen nicht Aufgabe des Kreisveterinäramtes, sondern des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

