Wie geht es weiter mit der Eurobahn? Auswirkungen auf Lünen, Werne, Herbern und Dortmund

Wie geht es weiter mit der Eurobahn? Auswirkungen auf den Zugverkehr
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Die RB50: Für viele Menschen ist das die tägliche Verbindung von Lünen, Werne, Herbern oder auch Nordkirchen zur Arbeit nach Münster oder Dortmund und abends die Verbindung nach Hause. Der Betreiber dieser Linie ist das Unternehmen Eurobahn – das wirtschaftliche Probleme hat. Um die Eurobahn und damit die Verbindungen auch im Kreis Unna zu retten, möchte der Zweckverband „Nahverkehr Westfalen-Lippe“ (NWL) die Eurobahn für einen symbolischen Euro kaufen.

Zu diesem Zweckverband gehören insgesamt 19 Kommunen, darunter die Kreise Unna und Coesfeld, die alle für eine Übernahme des Bahnunternehmens stimmen müssen. In Unna und Coesfeld haben die Kommunen schon für die Übernahme abgestimmt, die letzten beiden fehlenden Kommunen sind Hochsauerland und Höxter, die beide am 22. Januar tagen.

Für die Politiker eine schwierige Situation – hinter vorgehaltener Hand sprechen die Vertreter von einer Wahl zwischen Pest und Cholera. Denn entweder stimmt man zu, geht man das Risiko ein, dass die Kommunen haften, sollte sich die NWL mit dem Kauf der Eurobahn übernehmen. Oder stimmt man nicht zu, könnten bei einem Eurobahn-Aus die Linien nicht befahren werden oder aber man vergibt diese Linien in einem Notverfahren an andere Unternehmen, die dann dementsprechend die Preise in die Höhe treiben könnten.

Der Bahnhof in Werne.
Der Bahnhof in Werne. Normalerweise fährt hier die Eurobahn zwischen Dortmund und Münster, doch die Zukunft ist noch ungewiss. © Hüttemann

Verkehr gesichert bis 2032

Sollten sich die letzten beiden verbliebenen Kreistage ebenfalls dazu entscheiden, dass die NWL die Eurobahn übernimmt, dann müsste es noch eine weitere Abstimmung geben, um die Satzung der NWL zu verändern, damit sie die Eurobahn übernehmen kann. Ein Vorgang, der als Formalie angesehen wird. „Mit dem NWL hätten wir einen möglichen Käufer, der die gesamte Branche mit all ihren Herausforderungen, aber auch mit ihren Stärken kennt, sodass wir uns schnellstmöglich besser aufstellen können“, erklärt Eurobahn-Unternehmenssprecherin Elke-Katharina Sajovitz.

Eine kurzzeitige Übernahme der Eurobahn durch die NWL könnte das Unternehmen sichern, stärken und „schlicht sicher und zuverlässig fahren“, so Sajovitz. Der Betrieb, und damit die Linie RB50, wäre aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer bis 2032 gesichert. So könnte die Eurobahn für andere Investoren wieder attraktiver gemacht werden, heißt es aus der NWL.

Entscheidend für die Kreistage dürfte hauptsächlich die Zusage der NWL sein, dass die Kreise und kreisfreien Städte nicht durch eine Umlage kurzfristig finanziell belastet werden.

Notvergabe ohne Übernahme

Doch eine Übernahme birgt finanzielle Risiken. Aus einem vertraulichen Bericht der NWL, der der Kreisredaktion vorliegt, kann die Wirtschaftskanzlei Heuking nicht ausschließen, ob an die Eurobahn ausgezahlte Fördermittel aus 2023 zurückgezahlt werden müssen. „Aus der Prüfung ergeben sich derzeit noch dem Grunde und der Höhe nach nicht abschließend bestimmbare rechtliche Risiken, die in einer Gesamtschau […] der Entscheidung über den Kauf der Eurobahn zugrunde zu legen sind, soweit sie nicht noch durch die Eurobahn ausgeräumt oder reduziert werden“, heißt es wörtlich.

Dieser Bericht der NWL stammt vom 1. Dezember 2024. So liegen nach Informationen der Kreisredaktion wesentliche Angaben der Eurobahn bis heute nicht vollständig vor, wesentliche Unterlagen wurden nicht oder geschwärzt vorgelegt. Laut Heuking umfasst das größte finanzielle Risiko bei einer Übernahme eine Summe von 5,481 Millionen Euro – das waren Erleichterungen, die die Eurobahn 2023 nach dem Gesetz über die Strompreisbremse (StromPBG) in Anspruch genommen hat.

Sollte entschieden werden, dass die NWL die Eurobahn nicht übernehmen und das Unternehmen insolvent gehen sollte, hätte das direkte Auswirkungen auf die Bahnlinie „der Lüner“. Denn dann entfiele diese Linie zunächst und müsste durch die NWL in einer Notvergabe ausgeschrieben werden. Andere Unternehmen, die diese Linie dann bedienen wollen, können dann Preise nennen, für die sie dann fahren würden – und durch die „Notlage“ die Preise relativ hoch ansetzen, welche die NWL zahlen müsste.

Keine Bürgschaft des Landes

Das ÖPNV-Gesetz in Nordrhein-Westfalen sieht eine Haftung der Kommunen für Defizite ausdrücklich vor, sobald Einnahmen und öffentliche Zuschüsse des Landes nicht mehr ausreichen. Insofern ist bei einer Übernahme von Millionensummen die Rede, die auf die kommunalen Kassen zukommen könnten. Gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Hartmut Ganzke eine Art Bürgschaft (Patronserklärung) des Landes als Absicherung bei einer Übernahme der Eurobahn durch die NWL gefordert. Doch daraus wurde nichts.