„Es wird immer dreister“, sagt Dieter Kuhne. Auf der Rühenbecke im Naturschutzgebiet Welschenkamp hat er vier Asbest-Big-Bags mit ausrangierten Eternitplatten entdeckt. Der tonnenschwere Sondermüll, der eigentlich ordnungsgemäß von einem zertifizierten Unternehmen entsorgt werden muss, ist einfach abgekippt worden.
„Der Lkw muss an dem Schild Naturschutzgebiet vorbeigefahren sein“, sagt Kuhne. Er findet das alles nicht mehr lustig. „Das kostet unser aller Geld“, sagt er und setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus. Nicht zum ersten Mal. Doch sein Geld ist er bisher nie losgeworden. Meist fehlt vom Verursacher jede Spur.
Schranke installieren?
Bis 1989 wurden gewellte Dachplatten mit Asbest hergestellt. Seit 1993 ist das bundesweit verboten. Asbesthaltige Produkte dürfen auch nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Demontage und Entsorgung unterliegen strengen Regeln, denn eingeatmete Asbestfasern sind gesundheitsschädlich.
Das alles hat den unbekannten Täter nicht interessiert. Die vier vorschriftsmäßig verpackten Tüten liegen einfach in der Landschaft. Eigentümer des Abschnitts ist der Kreis Unna. „Untragbar“ findet das Dieter Kuhne. Er überlegt, sein Gebiet mit einer Schranke abzusperren. „Irgendwann ist mal Schluss.“ Allerdings würde er damit eine beliebte Radverbindung lahmlegen.

Asbest-Säcke abgesperrt
Inzwischen hat sich der Kreis Unna ein Bild der Lage gemacht und eine Fachfirma mit der Entsorgung beauftragt. „Das Unternehmen wird am Ende der Woche einen Kostenvoranschlag für die Entsorgung erstellen“, kündigt Leonie Joost von der Pressestelle des Kreises Unna an. Bis dahin würde der Bereich mit den Säcken durch den Baubetriebshof abgesperrt, um eine Gefährdung von Fußgängern zu vermeiden. Die bestehe aber nur, wenn die Platten zerkleinert und die dabei entstehenden Stäube eingeatmet würden. Dann könnten Asbestfasern in die Lunge gelangen.
Die illegale Müllaktion kommt den Steuerzahler teuer zu entstehen. Die reine Deponierung des Abfalls koste 390 Euro pro Tonne. In Lünen liegen zwei Tonnen in der Natur. „Welchen Betrag das zertifizierte Fachunternehmen für die Aufnahme und den Transport der Abfälle zusätzlich veranschlagen wird, ist noch nicht klar“, teilt Leonie Joost mit.
Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Inzwischen ist Anzeige bei der Polizei erstattet worden. Die Beamten gehen Hinweisen nach. Bei der illegalen Entsorgung handele es sich um eine Straftat gemäß § 326 StGB, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Dieter Kuhne zahlt für Hinweise 500 Euro. Wer etwas gesehen hat, kann sich unter Tel. (02306) 3210, melden.