Erdbeben-Opfer Ausländerbehörde hilft Angehörigen im Kreis Unna

Von Kevin Kohues
Ausländerbehörde Kreis Unna richtet Schalter für Angehörige von Erdbeben-Opfern ein
Lesezeit

Aufgrund des Erdbebens in der Grenzregion zur Türkei und Syrien denken viele Menschen auch im Kreis Unna darüber nach, betroffene Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Wie die Kreisverwaltung am Freitag (17. Februar) mitteilte, benötigen türkische und syrische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen sind, für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum.

Voraussetzung dafür sei zunächst eine Verpflichtungserklärung der Einladenden, die die Ausländerbehörde ausstellt. Das Land NRW hat nun darum gebeten, diese Ausstellungen zu priorisieren.

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna hat ihren Sitz an der Zechenstraße in Unna.
Die Ausländerbehörde des Kreises Unna hat ihren Sitz an der Zechenstraße in Unna. © Marcel Drawe/Archiv

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna komme dem unverzüglich nach und richte ab Montag, 20. Februar eine Infostelle in der Ausländerbehörde an der Zechenstraße 49 ein, teilte der Kreis weiter mit.

An der Infostelle beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen zum Antragsverfahren. Zudem werde es ab Mittwoch, 22. Februar, einen eigenen Schalter geben, um eine noch schnellere Bearbeitung von Anliegen zu Erdbeben-Opfern ohne Terminvereinbarung zu ermöglichen.

Für Visa ist das Auswärtige Amt zuständig

Visa werden nicht von der Ausländerbehörde des Kreises Unna ausgestellt. Dafür ist das Auswärtige Amt mit seinen Vertretungen im Ausland zuständig. Die Ausstellung soll jetzt einfacher vonstatten gehen, wie das Auswärtige Amt mitteilte. Das Angebot der vereinfachten Visavergabe richte sich an Personen, die individuell vom Erdbeben besonders betroffen sind (Obdachlosigkeit, behandlungsbedürftige Verletzungen), die Angehörigen ersten oder zweiten Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel sind. Vollständige Anträge würden in Visumantrags-Annahmezentren in der Türkei entgegengenommen.

Angehörige müssen für Kosten aufkommen

Zum vollständigen Visumantrag gehört auch eine Verpflichtungserklärung der Angehörigen in Deutschland, mit der sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. Der Antrag ist in der Suche unter www.kreis-unna.de unter „Verpflichtungserklärung“ schnell zu finden und kann in der Ausländerbehörde abgegeben werden.

Welche Unterlagen noch für einen Visumantrag benötigt werden und wo die Antragsannahmezentren in der Türkei sind, ist unter www.auswaertiges-amt.de und auf der Webseite des externen Dienstleisters iDATA unter idata.com.tr zu finden.

Betroffene des Erdbebens aus Syrien müssen sich an die Auslandsvertretungen in Amman, Beirut oder Istanbul wenden. Die Botschaft in Damaskus ist weiterhin geschlossen.

Unkomplizierte Verlängerung des Visums

Wer eine Verpflichtungserklärung beantragen möchte, kann ab Mittwoch, 22. Februar, ohne Termin in die Ausländerbehörde an die Zechenstraße kommen. Erste Beratungen zum Antrag sind bereits ab Montag, 20. Februar, möglich. Mitzubringen sind der ausgefüllte Antrag und die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente.

Die Ausländerbehörde bittet zudem die Antragstellenden, sich solidarisch zu verhalten, damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann: Anträge, bei denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind, können nicht angenommen werden.

Auch türkische Staatsangehörige, die bereits ein Visum haben und das verlängern möchten, können sich an die Ausländerbehörde wenden. Visa werden unkompliziert zeitlich befristet verlängert, wenn eine Rückreise in das betroffene Erdbebengebiet nicht möglich ist und es keine anderweitige Aufnahmemöglichkeit in der Türkei gibt.