Lange hat sich der Rechtsstreit über die Durchführung des Bürgerentscheids, in dem über die Gewerbegebiete „Klöters Feld“ in Lünen-Horstmar und „Derner Straße“ in Lünen-Süd abgestimmt wurde, hingezogen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) entschieden, dass alles rechtmäßig abgelaufen sei: Die beiden Anträge auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen wurden abgelehnt.
„In seiner Begründung erklärt das OVG, dass seitens der Stadt Lünen weder ein Verstoß gegen die Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide noch eine ermessensfehlerhafte Festlegung der Abstimmungslokale vorgenommen worden ist“, schreibt die Stadt Lünen in einer Pressemitteilung. Sie sieht in der Entscheidung des OVG eine „finale Sicherheit sowohl für die städtische Planung als auch für interessierte Investoren“.

„Haben etwas erreicht“
Auf die Entscheidung des OVG angesprochen, sagt Marina Lorson, Mitglied der Bürgerinitiative (BI) „Gegen die Müllkippe“, die die Bürgerentscheide initiiert hat: „Dass der Bürgermeister alleine entscheiden kann, wie die Wahlbezirke aufgeteilt werden, finden wir falsch.“ Lorson sieht aber auch einen Teilerfolg ihrer Klage. So werden die Wahlbezirke für die kommenden Bundestags- und Kommunalwahlen neu aufgeteilt. „Wenn wir dadurch dazu beigetragen haben, dass die Wahlbezirke gerechter aufgeteilt werden, dann ist das etwas Gutes“, sagt sie.
Bürgerentscheid über Gewerbegebiet
Im besagten Bürgerentscheid wurden die Fragen gestellt, ob man dafür ist, dass die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klöters Feld“ bzw. „Derner Straße“ aufgehoben werden – mit einem eindeutigen Ergebnis. Für das Klöters Feld gab es 8560 Stimmen und für die Derner Straße 8552 Stimmen für eine Aufhebung. 1725 (Klöters Feld) beziehungsweise 1719 (Derner Straße) Bürgerinnen und Bürger stimmten für die Gewerbegebiete.
So eindeutig das Ergebnis war, werden dennoch beide Bebauungspläne weiter durchgeführt. Der Grund: Es wären 9823 Stimmen für eine Aufhebung nötig gewesen. Die BI klagte im Anschluss gegen die Durchführung der Entscheide. „Die Bürger in Brambauer, in der Geist und in Mitte sind Bürger zweiter Klasse. Die Menschen wurden benachteiligt und stiefmütterlich behandelt“, sagte Leo Bögerhausen von der BI damals. So gab es nach Ansicht der Initiative zu wenig Wahllokale. 16 Lokale wurden von der Stadt für den Bürgerentscheid bereitgestellt – bei der Landtagswahl 2022 waren es 66. Außerdem war der Stadt ein Fehler bei der Briefwahl unterlaufen: Manche bekamen die Unterlagen erst nach dem Entscheid.
Erste Gerichtsentscheidung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage allerdings Ende August 2023 abgelehnt. Die Richter konnten seinerzeit keine Verletzung elementarer und demokratischer Grundsätze feststellen. So seien der Stadt zwar Fehler bei der Briefwahl unterlaufen, allerdings in so geringem Maße, dass trotzdem jeder Bürger hätte abstimmen können.