Ende der Corona-Schutzverordnung Diese Regeln gelten nun in den Kliniken in Lünen und Werne

Ende der Corona-Schutzverordnung: Das gilt nun in den Kliniken in Lünen und Werne
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Drei Jahre lang galten aufgrund der Coronapandemie in den Krankenhäusern strenge Hygieneregeln: Die Masken- und Testpflicht sowie eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten sollten die Patientinnen und Patienten, aber auch das Personal vor einer Infektion mit dem Virus schützen. Nun läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. März aus. Das hat Auswirkungen auf die Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern in Lünen, Werne und Brambauer.

Masken verschwinden langsam

In Supermärkten oder in Bus und Bahn sind die Masken mittlerweile weitgehend aus dem Bild verschwunden. Das deutet sich nun auch in den Kliniken an. So entfällt beispielsweise in der Klinik am Park in Brambauer die Pflicht zum Tragen einer Maske für das medizinische Personal, wie der Kliniksprecher in einer Pressemitteilung erklärt.

Für Besucherinnen und Besucher gelte das allerdings noch nicht, wie der Sprecher weiter sagt. Sie müssen auch weiterhin FFP2-Masken tragen, wenn sie zu Besuch auf Station kommen. Auch in der Cafeteria sei das Tragen eines Mund-Nasenschutz weiterhin Pflicht. Das sei aber schon die einzige Einschränkung, betont der Sprecher. Denn die allgemeine Testpflicht vor dem Betreten des Krankenhauses ist abgeschafft. Nur Patientinnen und Patienten, die zur stationären Aufnahme kommen, werden auf Station auf das Corona-Virus getestet.

Kein PCR-Testzentrum mehr

Im St. Marien Hospital Lünen sowie im St. Christophorus Krankenhaus Werne, die beide zur Katholischen St. Paulus Gesellschaft gehören, ist das nicht der Fall: Sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeitende und alle Patientengruppen entfällt die Testpflicht dort komplett, heißt es auf Anfrage der Redaktion. Zudem erklärt Dr. Sabine Meyer, Leiterin des Corona-Koordinationsteams und Krankenhaushygienikerin des Klinikums Lünen-Werne, dass das krankenhauseigene PCR-Testzentrum zum 1. März seinen Betrieb einstellt.

Darüber hinaus müssen Besucherinnen und Besucher in den beiden Krankenhäusern aufgrund des Infektionsschutzgesetzes im gesamten Gebäude weiterhin eine FFP2-Maske tragen, heißt es. Für Mitarbeitende und Patienten gilt die Maskenpflicht aber auch hier nicht.

Besucher und Mitarbeiter müssen sich im Christophorus-Krankenhaus in Werne nicht mehr auf Corona testen lassen.
Besucher und Mitarbeiter müssen sich im Christophorus-Krankenhaus in Werne nicht mehr auf Corona testen lassen. © Sylvia vom Hofe

Doch Meyer sagt dazu: „Wir empfehlen Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden weiterhin im direkten Kontakt eine Maske zu tragen. Die Masken dienen immer noch zum Schutz unserer vulnerablen Patientinnen und Patienten.“ Besucherinnen und Besucher bittet sie daher, die Maskenpflicht selbstständig umzusetzen und bei Anzeichen einer Infektion von einem Besuch im Krankenhaus abzusehen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher: Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose oder Schwerhörige sowie deren Begleitpersonen und jene, die ärztlich bescheinigt aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Pflicht befreit. Kinder zwischen sechs und zehn Jahren dürfen zudem auch eine medizinische Maske tragen.