Eingliederungshilfe Bei welchen Menschen Millionen Euro aus dem Kreis Unna landen

Eingliederungshilfe: Wo Millionen Euro aus dem Kreis Unna landen
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Der Kreis Unna überweist 2024 voraussichtlich 141,4 Millionen Euro an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Das Geld stammt aus den Kassen der zehn Städte und Gemeinden im Kreis. 2023 waren es noch 129,8 Millionen Euro. Für keinen anderen Posten im Kreishaushalt wird so viel Geld ausgegeben.

Der LWL finanziert aus dem Gesamtbetrag dieser Landschaftsumlage zu einem großen Teil die sogenannte Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2022 sind 61,6 Millionen Euro in den Kreis Unna zurückgeflossen, wie der LWL selbst in seinem Leistungsbericht 2023 veröffentlicht.

Die Städte und Gemeinden sind indes der Ansicht, dass der Staat für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe finanziell aufkommen müsste – auch um ihre eigenen Haushalte zu entlasten. Der größte Batzen aus der Landschaftsumlage fließt allerdings in ganz andere Bereiche.

Welchen Zweck hat die Eingliederungshilfe?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen dazu dienen, behinderten Menschen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Wie hat sich die Zahl der Empfänger im Kreis Unna entwickelt?

Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe ist leicht zurückgegangen. Nach 6205 Beziehern der Sozialleistung im Jahr 2021 sank die Zahl im Jahr 2022 auf 6185 Empfänger.

Allerdings spricht der LWL selbst davon, dass die Zahl der Leistungsberechtigten im Allgemeinen steige.

Dr. Georg Lunemann (r.), Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), und der Landrat des Kreises Unna, Mario Löhr.
Dr. Georg Lunemann (r.), Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), traf sich unlängst zu einem Antrittsbesuch im Kreishaus Unna mit Landrat Mario Löhr. © Leonie Bleimling/Kreis Unna

Wer hat Eingliederungshilfe im Kreis Unna erhalten?

Weit mehr als die Hälfte der Empfänger war zwischen 18 und 65 Jahre alt, nämlich 3565 Personen (2021: 3515). Unter 18 Jahre alt waren 2355 (2435) und älter als 65 Jahre 265 (255) Personen.

Mit 3765 (3725) Menschen waren die Männer bei den behinderten Bezugsberechtigten auch weiterhin in der Mehrzahl. Die Zahl der ausländischen Empfänger stieg von 350 auf 450 Personen.

Welche Leistungen zählen zur Eingliederungshilfe?

Geld wird ausgezahlt für die medizinische Rehabilitation. Hier gab es prozentual den größten Anstieg im Kreis Unna: Die Zahl der Empfänger stieg von 360 auf 610. Den größten Posten machen die Leistungen zur sozialen Teilhabe aus, dazu zählen zum in erster Linie die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags in besonderen Wohnformen sowie heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder. 4440 Menschen bekamen diese Unterstützung (2021: 4610).

Auch die Teilhabe am Arbeitsleben wird finanziell gefördert, im Kreis Unna bei 1775 (1825) Menschen. Ein kleinerer Postensind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, die im Kreis Unna 575 (525) Empfänger bezogen. Sonstige Leistungen erhielten 70 (75) Menschen. Übrigens werden die Bezieher der Hilfen bei jeder Leistung gezählt.

Wie hat sich die Eingliederungshilfe NRW-weit entwickelt?

Im Jahr 2022 erhielten in NRW rund 258.000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, lag die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund drei Prozent über der des Vorjahres (2021: rund 249.000 Personen).

Aufgrund fehlender Datenmeldungen sei von einer Untererfassung von Personen mit Leistungsbezug auszugehen: 2021: ca. 3.000 Personen; 2022: 1.000 Personen.

Welche Leistungen erbringt der LWL sonst noch?

Die Eingliederungshilfe, die vom LWL-Inklusionsamt ausgezahlt wird, ist nur eine von mehreren vor allem sozialen und kulturellen Leistungen, die der LWL u. a. aus der Landschaftsumlage der kreisfreien Städte und Kreise erbringt. Finanziert wird die Eingliederungshilfe auch aus der Ausgleichsabgabe. Diesen Beitrag müssen Unternehmen leisten, die ihre Quote bei den Arbeitsplätzen für behinderte Menschen nicht erfüllen.

Weitere Aufgaben des LWL, die teils auch aus staatlichen Mitteln finanziert werden:

  • LWL-Landesjugendamt Westfalen: Förderung der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, Kinder- und Jugendförderung, Förderung der Erziehung in der Familie
  • LWL-Förderschulen: 2.460 Mädchen und Jungen aus dem „westfälischen Ruhrgebiet“ besuchen einen Förderschulkindergarten oder eine Förderschule des LWL
  • Landesbetreuungsamt: Anerkennung und finanzielle Förderung von Betreuungsvereinen in Westfalen-Lippe
  • LWL-Kultur: Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur, Archivförderung, Museumsförderung, Kulturförderung, anteilig Schloss Cappenberg in Selm.