Die nächste Wohnimmobilie in Lünen ist nun auf dem Portal für Zwangsversteigerungen aufgetaucht. Bei dem Objekt handelt es sich um ein eingeschossiges, freistehendes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und eine Garage mit Flachdach. Das Grundstück an der Pfarrer-Nigge-Straße ist 535 Quadratmeter groß. Die Wohnfläche des 1979/1980 errichteten Gebäudes beträgt rund 160 Quadratmeter.
Der Verkehrswert liegt bei 425.000 Euro - ein stolzer Preis, zumal die neuen Eigentümer durchaus noch zusätzliches Geld in die Hand nehmen müssten, um die Immobilie auf Vordermann zu bringen. Im Gutachten heißt es hierzu: „Das Gebäude befindet sich überwiegend im ursprünglichen Zustand, Instandhaltungen und Reparaturen wurden nur im beschränkten Umfang durchgeführt. Es besteht somit ein allgemeiner Reparatur- und Instandhaltungsrückstau an fast allen Gewerken, insbesondere Feuchtigkeitsanzeichen im Kellermauerwerk sowie verstopfte Abwasserleitung.“
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Häuser in Lünen, die im ersten Quartal 2025 auf der Plattform Immobilienscout24 angeboten wurden, lag bei 2781 Euro. Ein entscheidender Faktor ist im Falle des Einfamilienhauses Pfarrer-Nigge-Straße allerdings die Lage. Denn der Lüner Norden ist ein teures Pflaster.

Mehrere Versteigerungstermine bis August
Die Versteigerung findet am 4. August um 10 Uhr im Sitzungssaal 127 des Amtsgerichts Lünen, Spormeckerplatz 5, statt. Grundsätzlich ist der Terminplan für Zwangsversteigerungen am Amtsgericht aktuell gut gefüllt. Insgesamt zehn Termine sind bis einschließlich August anberaumt (Stand 9. April). Unter den sprichwörtlichen Hammer sollen dann neben Wohn- und Gewerbeimmobilien auch Auto-Stellplätze und sogar eine landwirtschaftliche Fläche kommen. Die Objekte befinden sich in Lünen, Selm und Werne.
Unter anderem soll am 19. Mai um 10 Uhr ein freistehendes, im Rohbauzustand befindliches Einfamilienhaus in Werne versteigert werden. Der Verkehrswert beläuft sich in diesem Fall laut Gutachten auf 400.000 Euro.
Hinweise für Zwangsversteigerungen
- Bei Versteigerungen wird stets ein Mindestgebot in Höhe von 50 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie vorgegeben. Sollte das Meist- beziehungsweise Höchstgebot unter 70 Prozent des Verkehrswerts liegen, muss das Gericht den Zuschlag versagen, sofern ein entsprechender Gläubigerantrag gestellt wird.
- Zusätzlich zum Gebotspreis müssen Bieter ggf. Kosten einplanen, die sich auf im Grundbuch eingetragene Rechte beziehen, etwa die Zahlung von Zinsen an Gläubiger. Ob das der Fall ist, wird vor der Eröffnung des Bieterverfahrens bekanntgegeben.
- Bieter müssen zudem damit rechnen, dass sie bei Abgabe ihres Gebots Sicherheitsleistungen in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie erbringen müssen - zum Beispiel in Form eines von einem Kreditinstitut frisch ausgestellten Verrechnungsschecks oder einer unbefristeten Bürgerschaft.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 10. April 2025.