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Lüner fährt ständig schwarz zur Tochter: „Reißen Sie sich mal zusammen“
Gerichtsprozess
Beleidigungen und Drohungen seiner Exfrau gegenüber führten einen Lüner genauso vor Gericht, wie das stetige Schwarzfahren zu seiner Tochter. Die Worte der Richterin fielen drastisch aus.
Die Sorge um seine Tochter sorgte nicht nur dafür, dass ein Lüner trotz Verbots Kontakt zu seiner künftigen Ex-Frau aufnahm und sie beschimpfte. Auch fuhr er mehrfach schwarz mit der Bahn, um das Kind sehen zu können. Vor Gericht erhielt er nun die allerletzte Chance.
Wo vielleicht einmal Liebe und angenehme Gefühle waren, herrschte spätestens im vergangenen Jahr nur noch Wut und Frust. Anfang 2020 erließ das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, die es dem 43-jährigen Lüner untersagte, sich seiner künftigen Ex-Frau zu nähern oder sie in sonstiger Form zu kontaktieren. Dennoch schickte er ihr Anfang April 2020 Sprachnachrichten, in denen er sie unter anderem als „billige Nutte“ bezeichnete und ankündigte, dass etwas passiere, wenn sie ihm die gemeinsame Tochter nicht gebe. Damit beging er einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Von den Beleidigungen ganz zu schweigen. Darüber hinaus fuhr er in 15 Fällen schwarz mit der Bahn. Wobei er im Wesentlichen zwischen Selm und Lünen pendelte.
„Dumme Sachen gesagt“
Die Sprachnachrichten an die Verflossene räumte er jetzt in seinem Prozess vor dem Amtsgericht postwendend ein und schob die Erklärung direkt hinterher. Seine Ex habe sich mit den falschen Leuten abgegeben und er habe etwas dagegen gehabt, wenn die sich zeitgleich mit seiner Tochter in der Wohnung aufgehalten hätten. „Ich habe aus Wut ein paar dumme Sachen gesagt“, gab er zu und fügte an anderer Stelle hinzu: „Ich bin fast wahnsinnig geworden.“ Mittlerweile, nach seiner Therapie, sei er ruhiger geworden, trinke auch keinen Alkohol mehr.
Und auch hinsichtlich der zahllosen Schwarzfahrten zeigte er sich offen. „Die gebe ich alle zu.“ Zum größten Teil sei er in den Zug gestiegen, wenn ihn seine Tochter gebraucht habe. Nur in zwei Fällen sei er gefahren, weil er seine Eltern um Geld habe bitten wollen. Sicherlich, aus einer Therapieeinrichtung heraus und während laufender Bewährung sei das keine gute Idee gewesen. „Ich weiß, dass das nicht richtig war. Ich werde nicht mehr schwarzfahren. Ich werde mir jetzt ein Fahrrad besorgen.“
Die Richterin redete mit Blick auf über zwanzig zum Teil einschlägige Vorstrafen Tacheles: „Irgendwann müssen Sie es doch einfach mal lassen. Ich verstehe Sie nicht.“ Wenn der Lüner wegen Schwarzfahrens im Gefängnis lande, könne er doch auch nicht für seine Tochter da sein. Angesichts der erfolgreichen Therapie und positiver Ansätze beließ sie es aber bei zehn Monaten Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden. „Das war jetzt das letzte Mal, hoffe ich. Reißen Sie sich einfach mal zusammen“, so die Abschiedsworte, die keine Zweifel zuließen.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
