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Bauantrag via Internet - Digitalisierung der Verwaltung birgt Chancen und Gefahren
E-Government
Bauanträge, Gewerbeanmeldung und Ausweise im Internet. Die digitale Verwaltung kommt. Auch nach Lünen. Das eröffnet Möglichkeiten für Bürger, für den Staat und für Polizei und Geheimdienste.
Behördengänge digital erledigen - das soll in Zukunft zur Normalität werden. Anstatt also Dokumente in Papierform einzureichen, soll das auch via Internet möglich sein. Ein großer Vorteil: Man ist nicht länger an Öffnungszeiten der Ämter gebunden, kann vieles bequem von zu Hause aus erledigen.
So arbeitet auch die Stadt Lünen an einem sogenannten digitalen Dokumenten-Management-System (DMS). Auf dessen Basis sollen den Lünern in Zukunft unter anderem ein Bürgerportal, e-Payment (deutsch: elektronisches Bezahlsystem) und verschiedene Formulare online zur Verfügung stehen.
Bereits heute können Gewerbe-An-, -Um- und -Abmeldungen in Lünen digital bearbeitet werden. Ein Portal des Landes NRW macht es möglich. „Landesweit gibt es den Plan, ein digitales Bauportal einzuführen“, sagt Stadtsprecher Benedikt Spangardt auf Anfrage. Auch Lünen wird an diesem Projekt teilnehmen.
Digitale Verwaltung wird ab 2022 Realität
Das papierlose Arbeiten steht für die Stadt auch intern auf dem Plan. Die Rechnungsbearbeitung etwa wird laut Spangardt zurzeit auf eine elektronische Version umgestellt.
So weit, so gut. Wie alles in unserer modernen Welt, wird auch die Arbeit der Lüner Verwaltung digitaler. Das muss sie auch, denn in zwei Jahren ist das e-Government keine Zukunftsmusik mehr, sondern Pflichtprogramm.
Der Grund dafür ist das Onlinezugangsgesetz (OZG). 2017 in Kraft getreten, verpflichtet es Bund, Länder und schlussendlich auch Kommunen dazu, Verwaltungsleistungen ab 2022 zusätzlich über Onlineportale anzubieten.
Das heißt nicht, dass ab dem Stichtag alle Behördengänge nur noch digital stattfinden. Die Anmeldungen in digitalen Verwaltungsportalen ist bisher freiwillig. Langfristig gesehen dürfte es aber das Ziel sein, ohne Papier auszukommen.
Einmal anmelden, alles nutzen: Servicekonto.nrw
So steht es auch im E-Government-Gesetz des Landes NRW (EGovG NRW), auf Deutsch: Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Darin verpflichtet sich das Land, einen elektronischen Zugang zur Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Eine große Rolle spielt dabei laut Wirtschaftsministerium NRW die Datensicherheit. Denn auch digital muss man sich ausweisen. Über sensible Daten darf zum Beispiel keine Auskunft per E-Mail gegeben werden.
Wer die digitale Verwaltung nutzen will, braucht zunächst einmal ein Benutzerkonto. Servicekonto.nrw heißt das in diesem Fall. Der Vorteil: Einmal angemeldet, soll es für alle Online-Anwendungen von Land und Kommunen genutzt werden können. Auch nach Umzug in eine andere Stadt.
Elektronische Bescheide und Rückantworten sollen über das sogenannte De-Mail-System im Servicekonto hinterlegt werden. Eine breite Verwendung von De-Mail-Adressen im Sinne des De-Mail-Gesetzes werde erwartet, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium NRW. Private Krankenversicherungen nutzten dieses Verfahren bereits, um Leistungsbescheide elektronisch zu verschicken.
Notare, Anwälte und Datenschützer haben die De-Mail und das Gesetz in der Vergangenheit mehrfach kritisiert.
Bezüglich Sicherheitsstufe bietet das Servicekonto.nrw selbst zwei Optionen: Die Registrierung via Nutzername, Passwort und Bestätigungs-E-Mail ist möglich, schaltet aber nicht alle Funktionen frei.
Onlineausweis für vollen Zugriff nötig
Die zweite Option ist die Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion (eID). Die haben die meisten Deutschen schon seit 2010. Theoretisch. Die neuen Personalausweise im Scheckkartenformat machen es möglich. Nur genutzt wird eID selten.

Mit der „AusweisApp2“ können Nutzer ihre Daten für die Verwendung im Internet auslesen. Entweder per Smartphone oder mit einem Kartenlesegerät. © picture alliance/dpa
Zusätzlich zu PC und Personalausweis benötigt man ein Kartenlesegerät oder Smartphone und die „AusweisApp2“.
Schon 2017 stellte der Bund fest: Von 51 Millionen Bürgern mit den neuen Personalausweisen hatten nur ein Drittel die Funktion freigeschaltet. Schon einmal genutzt hatten die Funktion nur 2,5 Millionen Menschen. Die Reaktion der Regierung: Seit dem 18. Mai 2017 wird die Funktion per Gesetz standardmäßig auf neuen Ausweisen freigeschaltet. Ob man will oder nicht. Eine Abschaltung ist auch auf Wunsch des Ausweisinhabers nicht vorgesehen.
Im Netz bleibt niemand anonym
Zum Missfallen von Datenschützern und Experten. Zu kompliziert, zu wenig Akzeptanz in der Bevölkerung, Verlust der Selbstbestimmung über die eigenen Daten - so die Kritiker. Alternative Systeme, bei denen Nutzer selbst bestimmen könnten welche Daten sie an wen weitergeben, seien umsetzbar.
Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf zur verpflichtenden eID eine weitere Neuerung mitbrachte: Geheimdienste und Polizei sollen ab 2021 automatisierten Zugriff auf die biometrischen Pass- und Ausweisbilder bekommen. Auch das kritisieren Datenschützer. Sie befürchten einen unkontrollierten Austausch mit ausländischen Geheimdiensten und einen Schritt in Richtung Vollüberwachung der Bürger.
Im September 2019 hatte die Landesregierung die Zielmarke bis zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltung auf 2026 vorgezogen. Ursprünglich sollte es 2031 soweit sein.
Vor- und Nachteile kennen
Der digital eingereichte Bauantrag, die Ausweisverlängerung bequem vom Sofa aus und das eigene Gewerbe via Internet anmelden. Die digitale Verwaltung bietet viele Vorteile. Die zugehörigen Bedingungen und mögliche Nachteile sollte jeder Nutzer allerdings kennen.
Was hat das alles noch mit Lünen zu tun? Nun, auf den ersten Blick wenig, auf den zweiten Blick alles. Denn Digitalisierung kennt keine Stadt- oder Landesgrenzen.
Beruflicher Quereinsteiger und Liebhaber von tief schwarzem Humor. Manchmal mit sehr eigenem Blick auf das Geschehen. Großer Hang zu Zahlen, Statistiken und Datenbanken, wenn sie denn aussagekräftig sind. Ein Überbleibsel aus meinem Leben als Laborant und Techniker. Immer für ein gutes und/oder kritisches Gespräch zu haben.
