Ein 25-jähriger Lüner stand vor Gericht, weil er mit Marihuana und Bargeld erwischt wurde. Als Dealer verurteilt werden wollte er dafür nicht. © dpa
Gericht
Drogenhandel oder Eigenbedarf? Polizei erwischt 25-Jährigen mit Cannabis
Mit mehreren Tütchen Marihuana und Bargeld ist ein Lüner erwischt worden. Den Vorwurf, er sei Drogendealer, wollte er nicht auf sich sitzen lassen. Dafür nahm auch eine höhere Strafe in Kauf.
Verräterischer Geruch sorgte dafür, dass der Cannabis-Vorrat eines Lüners entdeckt wurde. Der strafbare Besitz brachte ihn in den Verdacht, mit Drogen zu dealen. Vor Gericht sprach der 25-Jährige nun von Eigenbedarf.
Am 17. Dezember 2020 waren Polizeibeamte in Brambauer unterwegs. Auf einem Feldweg trafen sie junge Männer – umweht von dem unverkennbaren Duft eines gerade gerauchten Joints.
Das sahen sie sich genauer an, kontrollierten den Lüner und entdeckten einen braunen Tabakbeutel mit acht Tütchen, in denen sich insgesamt 9,2 Gramm Marihuana befanden. Auch stießen sie bei ihm auf 70 Euro Bargeld. Daraufhin wurde dem 25-Jährigen ein Strafbefehl zugestellt. Er sollte wegen Drogenhandels 800 Euro Geldstrafe zahlen und er legte Einspruch ein.
Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt und er beteuerte, das Cannabis kurz zuvor gekauft zu haben. Es sei nur für ihn gedacht gewesen. „Damals habe ich exzessiv konsumiert“, erklärte er. Nun sei er clean.
Den Verdacht, zu dealen, wollte er nicht stehenlassen. Vielmehr nahm er für eine Verurteilung wegen Besitzes und nicht wegen Handels sogar eine höhere Strafe in Kauf. Grund: Bei Erlass des Strafbefehls wurde ein geringeres Einkommen angenommen. Tatsächlich verdiente er mehr. Aus 800 wurden so 1200 Euro, die er umgehend akzeptierte.
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