Die Reform der Grundsteuer wird für viele Menschen Folgen haben. Schließlich verändern sich mit den neuen Hebesätzen, die dann für das nächste Jahr gelten, für Grundstücksbesitzer die Ausgaben. Manch einer wird profitieren, manch einer muss tiefer in die Tasche greifen.
Auch in Lünen müssen neue Hebesätze festgelegt werden. Und genau um diese gab es in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (5. Dezember) Streit zwischen Politik und Verwaltung. Stadtkämmerer André Jethon hatte in der Beschlussvorlage für den Rat (Sitzung am 12. Dezember) empfohlen, die aktuell vorhandenen Steuerhebesätze auch ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden – zumindest vorübergehend. Der Grund: „Wir müssen eine neue Satzung beschließen, weil die alte mit Ende dieses Jahres abläuft. Der Vorschlag ist ein rein formaler Akt, damit die Verwaltung handeln kann.“
Vorschlag: Alte Satzung beschließen
Der Kämmerer ergänzte: „Es handelt sich um einen rein formalen Beschluss. Wenn wir vor dem 1. Januar 2025 keinen Beschluss haben, gibt es keine Grundsteuerbescheide. Deswegen soll die Politik erst mal die alte Satzung beschließen, um überhaupt arbeiten zu können.“ Einen konkreten Vorschlag, wie sich die Hebesätze verändern könnten, solle es dann zur Ratssitzung geben. Nach den Plänen der Stadtverwaltung sollen die später angepassten Hebesätze nach der Haushaltsbesprechung im März 2025 rückwirkend beschlossen und angewendet werden.
Die aktuellen Hebesätze für Lünen sehen aktuell so aus:
- Grundsteuer A 390 von Hundert
- Grundsteuer B 760 von Hundert
- Gewerbesteuer 490 von Hundert
Die Finanzverwaltung NRW hatte im Juni sogenannte „aufkommensneutrale Hebesätze“ für alle Kommunen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Empfehlungen beziehungsweise Referenzwerte. Für Lünen wurden folgende Werte „vorgeschlagen“.
- Grundsteuer A 574 von Hundert
- Grundsteuer B 841 von Hundert
- Wohngrundstücke 702 von Hundert
- Nicht-Wohngrundstücke 1285 von Hundert

„Bescheide nicht zweimal verschicken“
Für das Vorgehen, zunächst die alten Hebesätze zu belassen, erntete der Stadtkämmerer Kritik. SPD-Fraktionschef Rüdiger Billeb sagte: „Wenn wir das Thema erst 2025 bei der Haushaltsverabschiedung besprechen, ist das zu spät. Das Verfahren hängt in der Schwebe. Es ist sinnvoller, Entscheidungen vorher zu treffen. Die Bescheide zur Grundsteuer würden dann zum 1. Januar 2025 verschickt und im März nochmals?“, fragte er Richtung Jethon. Der entgegnete: „Wenn wir die Höhe der Grundsteuerhebesätze im Dezember verabschieden würden, hätten wir den Haushalt schon verabschieden müssen. Und das wäre zu früh.“
Hakan Takil (Grüne) bemängelte, dass die Stadtverwaltung keine Varianten der Hebesätze darlegte. „Der Antrag ist nicht deutlich genug. Sinnvoll wäre es gewesen, wenn die Verwaltung Proberechnungen vorgelegt hätte. Das fehlt mir. Für mich keine entscheidungsreife Vorlage.“ Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns, der auch dem Haupt- und Finanzvorschuss (HFA) vorsitzt, sagte daraufhin, dass eine umfassende Vorlage noch kommen werde.
Arno Feller (CDU) brachte den Ärger der Politik über den Vorschlag der Verwaltung auf den Punkt. „Der Wahlkampf spielt hier keine Rolle, alle Parteien sind sich einig. Die Vorlage macht wenig glücklich. Mit dieser Vorlage nimmt die Verwaltung Mindereinnahmen in Kauf. Wenn wir die neuen Hebesätze beispielsweise erst im Mai beschließen, hat die Stadt für diesen Zeitraum weniger Steuereinnahmen.“
Bürgermeister Kleine-Frauns regte an, dass die Verwaltung das Thema bis zur Ratssitzung noch verständlicher macht. Bei der Ratssitzung solle dann besser diskutiert werden.