Vertrauensbruch: An seiner früheren Arbeitsstelle ließ der Lüner (29) offenbar mitgehen, was er gebrauchen konnte – Bargeld oder auch Werkzeug. Dann flog er auf. Nun hätte sich der Mann mit einschlägiger Vergangenheit vor dem Amtsgericht verantworten sollen. Die Anklagebank blieb aber leer.
Im Zeitraum zwischen Frühjahr 2023 und März 2024, so zumindest der Vorwurf, griff der 29-Jährige aus Lünen in vier Fällen in dem Ingenieurbüro zu. Laut Anklage begann es mit dem Diebstahl von 150 Euro Bargeld. Danach verschwanden eine Flex, die später im Pfandhaus auftauchte, sowie weitere 250 und 30 Euro Bargeld. Als der Verdacht dann auf ihn fiel, war es letztlich eine List, durch die er überführt wurde. Logische Folge: eine Strafanzeige.
Jetzt hätte die Verhandlung folgen sollen. Allerdings erschienen lediglich der geschädigte Firmeninhaber und ein Mitarbeiter, die beide als Zeugen geladen waren. Von dem Angeklagten fehlte buchstäblich jede Spur, und das änderte sich nicht mehr. Unter diesen Umständen mussten der nach wie vor fassungslose Chef und sein Mitarbeiter ungehört entlassen werden.
Straffrei ging der angeklagte Lüner aber nicht aus. Er wurde in Abwesenheit auf Antrag der Anklage per Strafbefehl zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Richterin die Einziehung dessen an, was er erbeutete – insgesamt 465 Euro.