Der Bundesgerichtshof (BGH, Karlsruhe) fasst sich kurz: „Im Revisionsverfahren 4 StR 488/24 liegt noch keine Entscheidung vor. Fragen Sie gerne in einigen Wochen nochmals nach.“
Das erklärte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag (27. März) auf Anfrage unserer Redaktion zum Stand des Revisionsverfahrens im Missbrauchs-Fall Daniel Wolski.
Der ehemalige stellvertretende Bürgermeister der Stadt Lünen, langjähriger SPD-Ratsherr und Juso-Vorsitzender, war am 14. Mai 2024 vom Bochumer Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Daniel Wolski hatte auf Anraten seiner Verteidigung, Dr. Arabella Pooth (Dortmund) und Edgar Fiebig (Herten), zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem hatte er allen betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Schmerzensgeld gezahlt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hoben die Richter den Haftbefehl gegen Wolski auf.
Nach über 200 Tagen in Untersuchungshaft ist der Ex-Politiker seitdem ein freier Mann. Und daran wird sich bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch nichts ändern.

Keine Rechtsfehler?
Ursprünglich hatte auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, diese aber vier Monate nach dem Urteilsspruch wieder zurückgezogen. „Die schriftlichen Urteilsgründe lassen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine Rechtsfehler erkennen. Deswegen wurde die Revision zurückgenommen“, hatte die Staatsanwaltschaft im September 2024 erklärt.
Die Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft bedeutet für Daniel Wolski, dass gegen ihn keine härtere Strafe mehr verhängt werden kann – weil nur noch er und seine Verteidiger das Urteil anfechten. Bei dieser einseitigen Revisions-Konstellation greift ein „Verschlechterungsverbot“. Das bedeutet: Sollte auf Wolskis Revision hin ein zweiter Prozess angeordnet werden, wären dreieinhalb Jahre Haft als Maximalstrafe festgeschrieben.

Hoffen auf Bewährungsstrafe
Wolskis Verteidigung stützt ihre Revision gegen das Missbrauchs-Urteil im Wesentlichen auf eine „Verfahrensrüge“. Daniel Wolski selbst war zumindest seinerzeit davon überzeugt, dass nur eine Bewährungsstrafe (maximal möglich bis zwei Jahre Haft) ein gerechtes Ergebnis ist.
Ungerecht behandelt fühlt sich die Wolski-Verteidigung vor allem durch die Versagung eines strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleichs im Urteil in zwei Fällen, in denen die Richter unterm Strich keine friedensstiftende Wirkung feststellen konnten. Zum Teil habe sich das Gericht hier nicht ausreichend mit anderslautenden Beweismitteln auseinandergesetzt, meint die Verteidigung.
Ein weibliches Opfer hatte die von Wolski überwiesenen 1.000 Euro zur Schadenwiedergutmachung zwar angenommen, vor Gericht aber erklärt, dass sie seine Entschuldigung nicht annimmt. Das Geld sei für sie gefühlt „Schmiergeld“, damit sie nicht auch noch auf Schmerzensgeld klage.