Was bedeutet die Revision für Daniel Wolski? „Bewährungsstrafe höchst unwahrscheinlich“

Was bedeutet die Revision für Daniel Wolski? „Bewährungsstrafe höchst unwahrscheinlich“
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Der BGH hat einen zweiten „Wolski-Prozess“ angeordnet – der Grund ist außergewöhnlich. Dass der Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen ein Sexualtäter ist, steht aber endgültig fest.

Theoretisch ist nicht ausgeschlossen, dass Daniel Wolski am Ende erneut zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt werden könnte. Mehr als dieses Strafmaß darf gegen den 42-Jährigen bei „gewonnener“ Revision wegen eines geltenden Verschlechterungsverbots aber nicht verhängt werden. Wahrscheinlicher ist im Fall Wolski jedoch eine moderate Abmilderung der Einzel- und in der Folge auch der Gesamtstrafe.